Schlag auf Schlag

Doppelstaatsbürger: Bereits 85 Aberkennungen!

Österreich
21.10.2018 12:59

Mindestens 85 Austro-Türken haben im Zuge der Überprüfung von österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften bereits ihren österreichischen Pass abgeben müssen, weil sie diesen illegal besaßen. Rund 100 Aberkennungen sind noch nicht rechtskräftig. Österreichweit könnte die Zahl in nächster Zeit allerdings noch deutlich in die Höhe schnellen: Hunderte weitere Bescheide befinden sich bereits in Vorbereitung.

Alleine in Wien informierte die MA 35 (das Magistrat für Einwanderung und Staatsbürgerschaft, Anm.) bereits 915 weitere Doppelstaatsbürger über den negativen Ausgang ihres „Feststellungsverfahrens“. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie nun nachweisen müssen, dass sie die türkische Staatsbürgerschaft nicht nachträglich wieder angenommen haben. Denn wer sich in Österreich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit zurücklegen und darf sie danach auch nicht wieder annehmen.

Die meisten rechtskräftigen Aberkennungen gab es den Angaben zufolge in Salzburg (28) und Niederösterreich (25). Danach folgen Wien (13), Oberösterreich (neun), Vorarlberg und das Burgenland (je vier) sowie die Steiermark (zwei). Vollständig sind die Zahlen jedoch nicht, so machte die Kärntner Landesregierung bei einem österreichweiten APA-Rundruf keine Angaben. Aus Salzburg hieß es diesbezüglich, dass sich die genannten Zahlen - etwa durch Übersiedlungen usw. - laufend ändern würden.

Listen von der FPÖ zugespielt
Ausgelöst worden war die Prüfung Tausender mutmaßlicher Doppelstaatsbürger durch Listen, die den Behörden von der FPÖ zugespielt wurden. Allein in Wien wurden daraufhin 18.000 Prüfverfahren eingeleitet, in Oberösterreich 4000 und in Tirol 1900.

In vielen Fällen waren die Informationen, die sich in den angeblichen türkischen Wählerlisten befanden, allerdings nicht verlässlich. So schienen Betroffene etwa auf besagten Listen auf, obwohl sie bereits vor vielen Jahren die türkische Staatsbürgerschaft zurückgelegt hatten. Etwa konnten allein in der Steiermark 72 Personen einen derartigen Umstand nachweisen.

Bei zahlreichen weiteren Menschen stellte sich zudem heraus, dass sie ganz legal über eine Doppelstaatsbürgerschaft verfügen. Ist die Mutter etwa Türkin und der Vater Österreicher, so erlangt das Kind des Paares automatisch die österreichische sowie die türkische Staatsbürgerschaft. In Wien betrifft das bislang 834 Personen, in der Steiermark 311, in Niederösterreich etwa 100 Fälle und im Burgenland 63.

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