Kritik, aber auch Lob
Deutsches Urteil löst Debatte über Beschneidung aus
In der Umfrage des Nachrichtenmagazins "profil" sprachen sich 46 Prozent der Befragten für ein Beschneidungsverbot aus. 40 Prozent wollen demnach, dass Beschneidungen wie bisher erlaubt bleiben. 14 Prozent wollten sich in der von der Karmasin Motivforschung durchgeführten Umfrage zu dem Thema nicht äußern.
Hintergrund der derzeitigen Debatte um ein Verbot der rituellen Beschneidung von Buben ist ein umstrittenes Urteil in Deutschland. Das Kölner Landgericht vertrat dabei die Auffassung, die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar.
Gericht: "Recht auf körperliche Unversehrtheit"
Das Gericht argumentierte mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes, das dem unumkehrbaren Eingriff nicht zustimmen kann, und mit dem Interesse des Kindes, "später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden". Dass die Beschneidung männlicher Nachkommen in Judentum und Islam seit Jahrtausenden zum Kern der religiösen Praxis gehört, wurde dagegen als weniger gewichtig eingeschätzt.
Das für andere deutsche Gerichte nicht verbindliche Urteil stieß vor allem bei islamischen und jüdischen Verbänden in Deutschland und im Ausland auf scharfe Kritik. Das Kölner Gerichtsurteil führte aber auch zu überraschender Unterstützung in New York. Vor dem deutschen Generalkonsulat baute sich am Freitag ein Häufchen jüdischer Demonstranten auf - um für das Urteil zu demonstrieren.
Demonstranten fordern "Genitalautonomie"
"Wir sind für eine Genitalautonomie", rief einer der Demonstranten, der ein T-Shirt mit dem Aufdruck "I love my foreskin" ("Ich liebe meine Vorhaut") trug. "Eine Beschneidung ist ein erheblicher Eingriff. Der wird millionenfach bei kleinen Kindern vorgenommen, die sich nicht wehren können, aber ihr ganzes Leben wird davon beeinflusst."
Die deutsche Bundesregierung kündigte indessen am Freitag an, sie wolle schnell Wege finden, um "verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen" auch künftig in Deutschland straffrei möglich zu machen. Gesundheitsminister Daniel Bahr will prüfen, ob sich eine Legalisierung religiös begründeter Beschneidungen im Patientenrecht verankern lässt, berichtete die Zeitung "Die Welt" am Samstag. "Ich gehe davon aus, dass uns bald Vorschläge der zuständigen Justizministerin vorliegen, wie wir eine Straffreiheit der Beschneidung sicherstellen können", betonte Bahr.
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