Ungewöhnlicher Prozess

Kondom abgezogen: Mann landet vor Gericht

Gericht
08.05.2024 14:00

Der One-Night-Stand mit einer irischen Urlauberin hatte für einen 32-Jährigen in Wien ein gerichtliches Nachspiel. Denn beim zweiten Mal Sex in der Nacht zum 9. März kam es zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr, obwohl die 24-Jährige diesem nicht zugestimmt hat. Dass er nur ein Kondom dabei hatte, wurde aber am Heimweg besprochen.

Eine Irin lernt an ihrem ersten Urlaubstag in Wien bei einem Rock-Konzert einen 32-jährigen Niederösterreicher kennen. Schnell ist klar, dass die Begegnung in einem One-Night-Stand enden wird.

„Kann ich bei dir übernachten?“, fragte der Angestellte, als seine Freunde die Heimfahrt antraten. „Ja. Aber Sex nur mit Kondom“, soll die neue Bekanntschaft geantwortet haben. Weil man nur eines parat hatte, wollte man eigentlich in der besagten Nacht noch weitere besorgen gehen. Aufgrund der Erregung wurde darauf aber vergessen.

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Ich bin mir 100-prozentig sicher, dass sie mitbekommen hat, dass ich kein Kondom mehr übergestreift hatte. Wir haben ja weitergefummelt.

Der Angeklagte im Wiener Landesgericht.

Abenteuer endete vor Strafrichter
Im Appartement der Irin ging es rasch zur Sache. Mit eben dem einen, vorhandenen Kondom, das der Niederösterreicher nach dem Höhepunkt abstreifte und zuknotete.

„Ich bin mir 100-prozentig sicher, dass sie mitbekommen hat, dass ich danach keines mehr übergestreift hatte. Wir haben ja weitergefummelt“, sagt der Mann, für den das Abenteuer am Mittwoch in Wien vor dem Strafrichter endete – angeklagt wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, bedroht mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Und zwar, weil es zu neuerlichem Geschlechtsverkehr kam. Ohne Kondom. 

Anwalt Ernst Schillhammer verteidigte den angeklagten Niederösterreicher erfolgreich.  (Bild: zVg)
Anwalt Ernst Schillhammer verteidigte den angeklagten Niederösterreicher erfolgreich. 

„Es war nur geschützter Sex vereinbart. Als ich das mit meiner Hand checkte, merkte ich, dass er kein Kondom mehr hat“, sagt das mutmaßliche Opfer, das extra für die Zeugenaussage erneut nach Wien gereist war. Ob sie davon ausging, dass er sein gebrauchtes Kondom nochmals überstreifte, wird in der Befragung der Frau nicht ganz klar.

Jedenfalls habe sie „Stop“ gesagt und zum Pfefferspray gegriffen. Diesen vorgehalten, konfrontierte die 24-Jährige ihren Neo-Liebhaber damit, dass der Schutz fehle: „Das war nicht das, wozu ich zugestimmt hatte“, forderte sie Namen, Adresse und Telefonnummer von dem Mann. Weil sie die Kosten für etwaige Testungen auf Geschlechtskrankheiten ersetzt haben wollte, erstattete die Frau Anzeige – die in dem Strafantrag mündete.

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Das war nicht das, wozu ich zugestimmt hatte.

Die Irin als Zeugin im Prozess.

Opfer spricht von unbemerktem Abstreifen
Im Prozess gehen die Schilderungen der Sexpartner auseinander. Während er sagt, dass ihr klar gewesen sein muss, dass es beim zweiten Mal keine Verhütungsmöglichkeit mehr gab, sieht sie sich als Opfer von Stealthing – dem für die Frau unbemerkten Abstreifen des Kondoms bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr.

„Ungenauigkeiten ziehen sich durch dieses Verfahren“, fasst Ernst Schillhammer, der den 32-Jährigen verteidigt, zusammen. Die Frau sei überzeugt von ihrer Version, aber: „Dem steht die mindestens genauso glaubwürdige Aussage meines Mandanten gegenüber.“ Ein Vorsatz sei jedenfalls nicht gegeben gewesen.

Das sieht auch Richter Philipp Krasa so. In dem ungewöhnlichen Prozess um einen nicht zweimal gebrauchten Gummi setzt es einen „glatten Freispruch“, nicht rechtskräftig.

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