Breite Zustimmung
Todesurteile in Indien: “Monster in die Hölle”
Mitleid mit den Tätern oder ihren Familien gab es nach der Urteilsverkündung nicht. "Wenn das meine Kinder wären, hätte ich sie eigenhändig erwürgt", sagte etwa die 62-jährige Arun Puri der Tageszeitung "Times of India". Auf ihre Kopfbedeckung hatte sie die Worte "Hängt sie!" geschrieben. "Tod für die vier für das feige, diabolische, brutale Verbrechen", schrieb die Zeitung. "Keine Gnade gezeigt, keine Gnade bekommen", titelte die Tageszeitung "Hindustan Times" am Samstag.
"Bin erleichtert, dass die Monster in die Hölle geschickt werden", brachte Indiens erste weibliche Polizeibeamtin Kiran Bedi ihre Freude über die Urteile auf Twitter zum Ausdruck. "Wenn das jedes Mal passiert, ist die Nachricht klar - begehe ein solches Verbrechen und du landest in der Hölle." Innenminister Susilkumar Shinde schlug in die gleiche Kerbe: Das Urteil zeige, welche Strafe Vergewaltiger erwarte, sagte er.
Zweifel an abschreckender Wirkung
Doch es regen sich auch Zweifel. Das Gericht habe sich zu sehr auf Vergeltung konzentriert, schrieb die Zeitung "The Hindu" in einem Leitartikel. Was fehle, sei ein konstruktiver Dialog über Polizeiarbeit und Reformen im Justizsystem. Auch Menschenrechtsgruppen sind der Ansicht, das Urteil werde nur wenig an der extrem hohen Zahl von Vergewaltigungen in Indien ändern. Wichtiger wäre eine effizientere Strafverfolgung in mehr Fällen, kritisierten Aktivisten am Samstag.
Die Todesstrafe ist in Indien laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International im vergangenen Jahr 78 Mal verhängt worden. Hunderte Menschen stehen derzeit auf der Todesliste. Hingerichtet wird allerdings kaum noch, zuletzt 1995, 2004 sowie 2012 und 2013.
Ein Spezialgericht in Neu-Delhi hatte die vier Männer am Freitag zur Höchststrafe verurteilt. Sie hatten mit zwei weiteren Tätern die 23-jährige Studentin im Dezember in einem Bus in Neu-Delhi entführt, nacheinander vergewaltigt und so stark verletzt, dass sie zwei Wochen später an den inneren Verletzungen starb. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Täter allesamt aus armen Verhältnissen
Im Gerichtssaal hatten die vier Männer aus armen Verhältnissen dem Prozess über große Strecken gar nicht folgen können, weil sie kein Englisch beherrschen und keinen Übersetzer zur Seite gestellt bekamen, was in Indien nicht unüblich ist. Der Antrag der Verteidiger, die mehr als 1.000 Seiten lange Anklageschrift in Hindi übertragen zu lassen, war abgewiesen worden. Auch die Familie des Opfers hatte sich über das Sprachproblem beschwert: "Wir verstehen überhaupt nicht, was vor sich geht."
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