„Wesen“ als Motiv
Bluttat an Schülerin: 65 Jahre für „Horror-Girls“?
Richter Michael Bohren hatte sich einen Monat Zeit für seine Entscheidung genommen, berichtet die Nachrichtenagentur AP. Er kam zu dem Schluss, dass die beiden Mädchen als strafmündig anzusehen sind. Das Gesetz in Wisconsin sieht diese Möglichkeit in "besonders schweren Fällen" bei Kindern ab zehn Jahren vor.
Nach dem Jugendstrafrecht würden Morgan Geyser und Anissa Weier (Geyser ist noch zwölf, Weier mittlerweile 13 jahre alt) bei einer Verurteilung bis zu ihrem 25. Lebensjahr in Haft bleiben. Im Fall einer Verurteilung nach normalem Strafrecht drohen den beiden nun je 65 Jahre Haft in einem Bundesgefängnis.
Horrorwesen als Motiv
Das Motiv für die Bluttat im Juni 2014 ist grotesk: Die Mädchen hatten laut Anklage über Monate geplant, ihre Mitschülerin zu ermorden, um dem sogenannten Slenderman ("schlanker Mann") - der unter anderem durch diverse Computerspiele geistert - zu dienen. Sie lockten ihr Opfer bei einer Pyjamaparty in einen Wald und stachen 19 Mal auf die damals ebenfalls zwölfjährige Payton Leutner ein.
Die Täterinnen flüchteten, das Opfer überlebte schwer verletzt, konnte zum Glück noch an den Waldrand robben und wurde dort gefunden.
Morgan Geyser und Anissa Weier wurden schließlich von der Polizei aufgegriffen, als sie auf dem Weg zu einer Waldhütte waren, in der sie mit dem "Slenderman" hätten leben wollen, so die Anklage. Die Verteidigung der Mädchen sagt, diese hätten sich von dem "Wesen" bedroht gefühlt und Angst um ihre Familien gehabt.
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