Sanfter Ausstieg

Wie funktioniert eigentlich Altersteilzeit?

Wirtschaft
02.06.2015 09:52
Altersteilzeit ist eine zunehmend beliebte Möglichkeit, sich schrittweise aus dem Vollzeit-Erwerbsleben in Richtung Pension zu verabschieden. Die wichtigsten Informationen rund um dieses Arbeitszeitmodell hat die Arbeiterkammer Oberösterreich zusammengestellt.

Altersteilzeit wurde erstmals 1999 ermöglicht und seither immer wieder novelliert. Sie soll älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, unter Zustimmung des Arbeitgebers einen gleitenden Übergang in die Pension zu schaffen. Das Besondere: Die Arbeitnehmer verlieren weder Pensionsbezüge noch Arbeitslosenansprüche noch Ansprüche an die Krankenkasse.

Und so funktioniert die Altersteilzeit
Die Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduzieren und bekommen vom Arbeitgeber und mit einem Zuschuss des AMS einen Einkommensausgleich. Die Arbeitszeit kann - seit der jüngsten Novelle 2013 - über maximal fünf Jahre verkürzt werden. Bei Blockmodellen, also jenen Modellen, bei denen die erste Hälfte noch voll gearbeitet wird, die andere nicht mehr, muss das Unternehmen eine Ersatzarbeitskraft, etwa einen Lehrling oder eine zuvor arbeitslose Person, einstellen.

Die Sozialversicherungs-Anteile für die Altersteilzeitkraft werden unverändert in der bisherigen Höhe für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber einbezahlt. Auch eine allfällige Abfertigung wird auf Basis der nicht reduzierten Arbeitszeit berechnet. Dem Arbeitnehmer entstehen somit keine Nachteile.

Die geförderte Altersteilzeit kann jeder in Anspruch nehmen, ausgenommen sind lediglich Arbeitnehmer, die bereits eine Leistung aus der Pensionsversicherung beziehen (außer Witwer/n-Pension), Sonderruhegeld nach Nachtschwerarbeitsgesetz oder einen Ruhegenuss aus einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erhalten. Auch Arbeitnehmer, die bereits das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben, sind vom Antritt der geförderten Altersteilzeit ausgeschlossen. Altersteilzeit kann grundsätzlich bis zum frühestmöglichen Pensionsstichtag in Anspruch genommen werden.

Ab wann ist Altersteilzeit möglich?
Frauen können theoretisch ab 53 Jahren, Männer ab 58 Jahren in Altersteilzeit gehen. Zu prüfen ist, ob mit der maximalen Laufzeit von fünf Jahren bereits ein nahtloser Übergang in die Pension möglich ist oder ob ein späterer Antritt vereinbart werden muss. Grundsätzlich ist es aber keine Voraussetzung, dass sofort nach Ende der Altersteilzeit der gesetzliche Pensionsantritt erfolgen muss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Die Normalarbeitszeit darf im letzten Jahr vor Antritt der Altersteilzeit maximal um 40% unter der kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Arbeitszeit liegen. Bei 40 Stunden sind das 24 Stunden, bei 38,5 Stunden entsprechend 23,1 Stunden pro Woche, die der Arbeitnehmer mindestens erbracht haben muss. Der Arbeitgeber muss zustimmen, dem Arbeitnehmer einen Lohnausgleich, der die Hälfte des Entgeltverlustes beträgt, zu erstatten.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer profitiert, weil er sein Entgelt nicht anteilig für die verringerte Arbeitszeit bekommt, sondern auch für die Hälfte seines Arbeitszeitverzichts. Bei einer Reduktion um 50% bekommt man immerhin noch 75% seines bisherigen Bruttoeinkommens, ohne bei den Versicherungsleistungen Abstriche machen zu müssen. Der Arbeitgeber kann einen Teil seiner Mehrkosten als "Altersteilzeitgeld" vom AMS zurückerstattet bekommen und reduziert so seine Lohnnebenkosten. Bei einem durchgehend vereinbarten Teilzeitmodell werden vom AMS nunmehr 90%, bei einem Blockmodell aber nur noch 50% der Zusatzkosten ersetzt. Zusätzlich werden Kapazitäten frei, um neue Mitarbeiter aufzunehmen.

Gibt es Kündigungsschutz?
Nein. Man kann jederzeit gekündigt werden. Allerdings kann bei Verdacht auf eine Kündigung aufgrund der Arbeitszeitreduktion eine Anfechtung aufgrund Motivkündigung angestrengt werden.

Details zum Thema finden Sie auf den Seiten der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt