Wiens Steuerzahlern drohen bei der Asylbetreuung noch höhere Kosten als bisher, denn bis zu 20 Prozent der Muslime leben in Bigamie, sind also mit zwei Frauen verheiratet. Im Alltag ist dies aber kaum beweisbar. Damit kann eine geheime Zweitfrau 827 Euro Mindestsicherung beziehen - 207 Euro mehr als die "offizielle" Ehefrau. "Die MA 40 prüft genau, bisher ist uns aber noch kein Bigamie-Fall bekannt", wird dazu im Rathaus betont.
Von den 45.000 Zuwanderern, die heuer einen positiven Asylbescheid erhalten werden, hätten nur sieben Prozent (3150) eine Chance auf einen Job. 38.700 fallen in die Mindestsicherung, schätzt das Finanzministerium. Viele der neuen Sozialhilfeempfänger werden in Wien leben.
Standesamtlich und nach islamischem Recht verheiratet
Und aufgrund des muslimischen Glaubens könnten in Wien - wie das in Deutschland bereits seit Jahren spürbar ist - noch Zusatzkosten anfallen: Laut den Experten der AG Integration der Polizeidirektion Berlin praktizieren bis zu 20 Prozent der Muslime Bigamie, sie leben also mit einem "Mini-Harem". Dabei ist der Muslim mit der "offiziellen" Ehefrau standesamtlich und mit der Zweitfrau nach islamischem Recht verheiratet. Die Imam-Ehe erlaubt dem Mann, mehr als nur eine Frau zu ehelichen.
Inoffizielle Mehrehen durch Sozialstaat finanziert
Das ist für den Sozialstaat teuer: Ein in Wien lebender Asylberechtigter bezieht für sich und die offizielle "Hauptfrau" je 620,87 Euro an Mindestsicherung, für ein Kind 223,51 Euro (für vier Kinder wären es 894,04 Euro) - und für eine in derselben Wohnung lebende Zweitfrau 620,87 Euro. Somit erhält dieser Haushalt (mit vier Kindern) 2756,65 Euro netto. Gelingt es Ehefrau Nr. 2, der MA 40 ihren Familienanschluss zu verheimlichen, indem sie z.B. vorgibt, Alleinerziehende zu sein und den Kindsvater nicht zu kennen, kommt die Dreierbeziehung (mit vier Kindern) auf 2963 Euro Sozialhilfe.
Sozialressort: "Prüfer machen Hausbesuche"
"Die MA 40 kontrolliert streng, bisher sind uns aber noch keine Fälle von Bigamie bekannt. Im Verdachtsfall folgen Hausbesuche", sagt eine Sprecherin von Sozialstadträtin Sonja Wehsely. Wichtig sei, ob die zusätzliche Frau in einer "Wirtschaftsgemeinschaft" an derselben Adresse lebt - dann würde bloß die geringere Sozialhilfe von 620,87 Euro überwiesen. Das Trio (ohne Kinder) erhält dann noch immer 1862,61 Euro netto.
Bigamie in Österreich strafbar
In Österreich ist Bigamie nach dem Gesetz strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. In Deutschland werden diese Auswüchse längst offen kritisiert. So schrieb unlängst die "Welt" in einem Bericht: "Der Sozialstaat finanziert die Vielehe." Denn während es in arabischen Ländern selbstverständlich ist, dass Männer für den Unterhalt einer Zweit- oder Drittfrau aufkommen, übernehmen das in Deutschland die Jobcenter. Nach Auffassung der Berliner Jobcenter bleibe ihnen rechtlich jedoch keine andere Wahl, denn Muslimen offizielle Bigamie nachzuweisen, sei sehr schwierig.
Deutsche Migrationsbeauftragte: "Wir werden getäuscht"
In einem konkreten Fall ist das gewissenlose Doppelspiel eines Mannes erst nach Jahren aufgeflogen, als die Kinder aus beiden Ehen in der gemeinsamen Schule entdeckten, dass sie denselben Vater haben. Die Berliner Migrationsbeauftragte Jenny Brautzsch findet die Situation unbefriedigend: "Wir werden sehr oft getäuscht."
Lesen Sie auch:
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.