Ein 41-jähriger Steirer ist am späten Dienstagabend im Wiener Landesgericht wegen Mordes an seiner um 18 Jahre jüngeren Ehefrau zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte seine Frau im Zuge eines Streits am 18. Dezember vor den Augen der gemeinsamen Kinder in der Wohnung in Wien-Penzing erstickt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte in der Verhandlung die Tötungsabsicht bestritten. Er habe im Zuge eines Streits die 23-Jährige aufs Bett gestoßen, wo diese rücklings zu liegen kam. Die Frau, die ihn betrogen habe, habe auf ihn eingeschrien: "Ich wollte, dass sie zum Reden aufhört." Deswegen habe er sich auf sie gesetzt, sich auf ihrer Brust abgestützt und ihr mit der linken Hand den Mund zugehalten. Er habe irgendwann zwar bemerkt, dass sie nicht mehr bei Bewusstsein war, sie aber nicht für tot gehalten, behauptete der 41-Jährige.
"I hob mei Oide dawirgt"
Allerdings hatte der Mann unmittelbar nach der handfesten Auseinandersetzung einen alten Bekannten in der Steiermark angerufen, wie die Auswertung einer Rufdaten-Rückerfassung gab. Diesem erklärte er unverblümt: "I hob mei Oide dawirgt." Die Rettung verständigte der 41-Jährige demgegenüber erst mehr als 40 Minuten nach dem Angriff. Seiner Frau gehe es nicht gut, meinte er lapidar. Als ihn der Mitarbeiter der Notrufstelle anwies, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte eine Herzmassage durchzuführen, ließ der Mann das bleiben. "Weil ich mich nicht getraut habe", wie er dem Schwurgericht erläuterte.
Seine Frau sei ihm nicht treu gewesen, erklärte der Steirer dem Gericht: "Sie ist alleine fortgegangen. Einen Freund hat sie gehabt. Sie hat ihn mir auf Facebook gezeigt." Auch in der Nacht vor ihrem Ableben war die 23-Jährige angeblich ohne ihren Ehemann unterwegs. "Um 8 am Abend hab ich schon gemerkt, wie sie sich kultivieren geht", berichtete dieser den Geschworenen. Ohne Zweifel habe sie einen anderen gehabt: "Der Körpergeruch war anders, sie hat sich anders gegeben."
Nach ihrer Rückkehr sei es am Morgen zu einem Streit gekommen, sie habe "herumgeschimpft". Da habe er sie aufs Bett gestoßen und ihr den Mund zugehalten, um ihr "Keppeln" zu unterbinden.
Angeklagter legte "erhebliche Gleichgültigkeit" an den Tag
Bei der Strafbemessung waren zwei Vorstrafen sowie "die massive Gewalteinwirkung über den Zeitraum von mehreren Minuten" erschwerend, wie die vorsitzende Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung darlegte. Der Angeklagte habe außerdem nach der Tat eine "erhebliche Gleichgültigkeit" an den Tag gelegt. Der Umstand, dass sich die beiden Töchter des Paares - im Tatzeitpunkt sechs Monate und eineinhalb Jahre alt - bei dem Gewaltakt im selben Raum befanden, wurde ebenfalls erschwerend berücksichtigt. Die Kinder bekamen ein Trauerschmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro zugesprochen. "Sie werden ihr Leben lang unter diesen Folgen leiden", führte die Richterin ins Treffen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Astrid Wagner bat um Bedenkzeit, Staatsanwalt Stefan Berger gab vorerst keine Erklärung ab.
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