94 Millionen €!

In Wien gingen 53% des Kindergelds an Ausländer

Österreich
08.08.2016 12:29

Mehr als die Hälfte des in Wien ausbezahlten Kindergeldes ging im vergangenen Jahr an Nicht-Österreicher. Insgesamt flossen 2015 in der Bundeshauptstadt 177,3 Millionen Euro, 53 Prozent davon - fast 94 Millionen Euro - erhielten Personen ausländischer Herkunft.

Wien hat hier allerdings einen überdurchschnittlichen Wert aufzuweisen, denn österreichweit wurde nur knapp ein Drittel (32,5 Prozent) des Geldes an Ausländer ausbezahlt. Das ging am Montag aus der Beantwortung einer parlamentarischen FPÖ-Anfrage durch Familienministerin Sophie Karmasin hervor.

Bundesweit 751,4 Millionen Euro ausbezahlt
In ganz Österreich wurden 2015 demnach 751,4 Millionen Euro Kinderbetreuungsgeld auf die Konten der Erziehungsberechtigten überwiesen. 507,3 Millionen Euro davon, also 67,5 Prozent, erhielten österreichische Staatsbürger. Von den insgesamt 206.548 Beziehern waren 71.308 keine Österreicher sondern Einwanderer, auch aus EU-Staaten, Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte mit einem befristeten Aufenthaltstitel.

Im Vergleich zum Jahr 2014, in dem bundesweit 764,6 Millionen Euro flossen, ist die Auszahlungssumme etwas gesunken. Knapp 70 Prozent des Geldes war damals von Österreichern bezogen worden.

Kindergeld-Reform ab März 2017 in Kraft
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach hat der Nationalrat Mitte Juni das neue, flexiblere Kindergeld beschlossen. FPÖ, Grüne und NEOS zeigten sich enttäuscht über den in langwierigen Verhandlungen errungenen Kompromiss. Ministerin Karmasin ist mit der Reform hingegen rundum zufrieden. Diese bringt ab März 2017 - neben der einkommensabhängigen Variante - ein Kindergeld-Konto anstelle der vier Pauschalmodelle. 15.449 Euro pro Kind können flexibel zwischen zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. rund 15,5 und 35 Monaten für beide Eltern abgerufen werden.

Teilt man sich die Betreuung zumindest 60:40 auf, gibt es einen Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro. Für Alleinerzieher wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate (derzeit zwei Monate) verlängert sowie die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1400 Euro erhöht. Für Väter gibt es einen "Papa-Monat" - genannt "Familienzeit" - nach der Geburt, aber ohne Kündigungsschutz und Rechtsanspruch.

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