Weder Gefängnis noch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher muss ein 51-Jähriger aus Vorarlberg befürchten - und das obwohl der Mann am Mittwoch vor dem Landesgericht Feldkirch einen Mordversuch an seiner Frau zugegeben hat. Der Angeklagte habe bei der Tat unter Halluzinationen gestanden, die aber verschwinden sollen, wenn er zu trinken aufhöre, hieß es bei Gericht. Hält er sich an seine Auflagen, kann er in Freiheit bleiben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Vorarlberger hatte im vergangenen Dezember seine Frau attackiert. Er habe Stimmen gehört, die ihm befohlen hätten, sie zu töten. Sie sei eine Verbrecherin und müsse bestraft werden, lauteten die eingebildeten Befehle ...
Der Mann würgte seine Frau und griff sie sogar mit einem Fleischerbeil an, die Familie konnte ihn aber niederringen und den Notruf tätigen. Das Opfer wurde bei dem Vorfall nur geringfügig an der Stirn verletzt.
Einbildungen durch Alkoholmissbrauch
Gemäß einer Expertise von Gerichtspsychiater Reinhard Haller beging der 51-Jährige die Attacke "unter dem Einfluss einer halluzinatorischen Psychose", er sei also nicht zurechnungs- bzw. schuldfähig gewesen. Die Einbildungen beruhten auf längerem Alkoholmissbrauch. Doch das Gute daran sei, so der Experte, dass die Stimmen verschwinden würden, wenn der Mann nicht mehr trinke.
Unter diesen Umständen sprach der Senat lediglich eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Folgt der Mann also den Weisungen des Gerichts, trinkt keinen Alkohol mehr und unterzieht sich weiterhin psychiatrischer Behandlung, kann er seine ambulante Therapie fortsetzen und muss nicht in die Anstalt. Als Probezeit wurden zehn Jahre festgelegt.
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