2 Jahre Haft drohen
Trat Flüchtlinge: Ungarische Kamerafrau angeklagt
Jene ungarische Kamerafrau, die im Vorjahr mit ihren Tritten gegen laufende Flüchtlinge an der ungarisch-serbischen Grenze international für Schlagzeilen gesorgt hatte, ist nun angeklagt worden. Das gab die Staatsanwaltschaft des Komitats Csongrad am Mittwoch bekannt. Die ihr vorgeworfene Tat der gewalttätigen Störung der öffentlichen Ordnung hat einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren.
Die Angeklagte Petra L. hatte am 8. September 2015 nahe der Flüchtlingssammelstelle bei Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze einen jungen Mann und ein Kind ins Bein getreten, als diese gemeinsam mit rund 400 weiteren Migranten aus der dortigen Sammelstelle für Flüchtlinge davonliefen. Weiters hatte sie nach einem Mann mit einem Kind auf dem Arm getreten, ihn aber nicht erreicht. Die angegriffenen Personen blieben unverletzt.
Jener Mann, der das Kind auf dem Arm hielt, erlangte später ebenfalls weltweite Bekanntheit: Osama Abdul Mohsen, der eigentlich über Ungarn nach Österreich und später nach Deutschland gelangen wollte, landete schließlich in Spanien. Dort wurde ihm, der früher in seiner Heimat Syrien Fußballtrainer gewesen war, ein Trainerjob angeboten. In einem "Krone"-Interview im Vorjahr lobte Mohsen die österreichische Hilfsbereitschaft und Gastfreundschaft. "Wir sind euch ewig dankbar", sagte der 56-Jährige.
Kamerafrau nach Vorfall von Sender entlassen
Nachdem Bilder des Vorfalls im Internet aufgetaucht waren und auch international für Aufsehen gesorgt hatten, stellten zwei Oppositionsparteien Strafanzeige gegen die Kamerafrau, die sich im Auftrag des Internet-Senders N1TV an der Grenze aufgehalten hatte. Unmittelbar nach dem Vorfall wurde das Arbeitsverhältnis durch ihren Arbeitgeber, der der rechtsradikalen Jobbik-Partei nahesteht, gekündigt.
Helsinki-Komitee: "Schockierende Bilder"
Die ungarische Sektion der Menschenrechtsorganisation Helsinki-Komitee sprach von "schockierenden Bildern", auf denen die Kamerafrau bewusst nur Ausländer angegriffen habe. Laut Staatsanwaltschaft gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, "dass die Angeklagte bei ihrem aggressiven Verhalten dadurch motiviert worden ist, dass es sich bei den Geschädigten um Migranten handelte".
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