War er Soldat des Islamischen Staates (IS) oder nicht? Diese Frage musste der Schöffensenat klären. Und er tat es: Ahmad A. (23) ist wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Seine eigene Prahlerei war sein Sargnagel. Und die Indizien sprachen klar gegen den Syrer.
Weil die Türkei auf ein Rechtshilfeansuchen nicht antwortete, fehlte ein Zeuge ein Restaurantbesitzer aus Istanbul. Dieser "Alibi-Zeuge", wie es der Staatsanwalt formulierte, war der springende Punkt in der Verteidigung des Syrers. Zwei Jahre soll er bei dem Mann gearbeitet haben. Das hätte ihn entlastet. Doch der Wirt meinte zu Ermittlern: Es waren zwei bis drei Wochen. Deshalb entschied sich der Schöffensenat gegen eine weitere Vertagung der Verhandlung, und fällte einen Schuldspruch: 3 Jahre Haft.
Vorher wurden noch eine Handvoll Zeugen angehört: So schilderte ein Caritas-Mitarbeiter, wie ein Asylwerber ihm die Vorfälle meldete, die zum Prozess führten. Im September 2015 hatte der Angeklagte in einem Asylquartier in Wals von seiner Zeit beim IS erzählt: Wie er als Wache fungierte, mit Diesel-Injektionen feindliche Soldaten folterte. Er prahlte damit, fiel drei anonymen Zeugen auf, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt haben. Außerdem fand die Polizei Propagandamaterial des IS auf dem Tablet und Handy des Angeklagten neben Beweis-Fotos. Dem nicht genug, gab der bisher unbescholtene Syrer in den ersten vier Einvernahmen selbst zu, ISWachsoldat gewesen zu sein. Doch als er im Oktober 2016 erstmals vor Gericht stand, wollte er davon nichts wissen und tischte seine Türkei-Geschichte auf. Unglaubwürdig, befand der Senat. Insbesondere weil Angehörige ihn in der Justizanstalt besuchten. Dort bastelten sie offensichtlich an einer Lügengeschichte die Gespräche wurden aufgezeichnet und vorgelesen. Jedenfalls: Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, der Staatsanwalt berief. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Antonio Lovric, Kronen Zeitung
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