Für Riesenwirbel hat der "Krone"-Bericht über einen "dringenden Tatverdacht" in der sogenannten Top-Team-Affäre gesorgt. Viele vergleichen die Kärntner Causa auch mit dem nun durch Urteile beendeten BZÖ-Broschürenskandal. Dagegen wehrt sich Landeshauptmann Peter Kaisers Anwalt: "Den Sachverhalt gleichzusetzen ist unzutreffend."
"In der sogenannten Top-Team-Affäre geht es darum, ob Landesmittel für eine Werbekampagne zu Recht verwendet wurden. Das mit der orange-blauen Broschüren-Affäre gleichzusetzen, ist nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich unzutreffend", empört sich Meinhard Novak, Wiener Rechtsanwalt von Kaiser, über den Vergleich.
Er ist sich zudem sicher, dass sein Mandant mit keiner Anklage rechnen muss. "Im fortgesetzten Ermittlungsverfahren ergab sich eindeutig, dass der Landeshauptmann die Werbekampagne weder persönlich beauftragt noch Rechnungen dafür freigegeben hat." Wie berichtet, gibt es ein Schreiben der Korruptionsjäger, in dem auch Kaiser unter "begründetem Verdacht der Untreue" steht.
Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium war dies aber zu wenig: "Diese Instanzen sind zum Ergebnis gelangt, es seien zusätzliche Ermittlungen notwendig." Ein Anklageentwurf wurde verworfen, die Korruptionsstaatsanwaltschaft brütet derzeit wieder über dem Akt, der letztlich erneut dem Weisungsrat im Ministerium vorgelegt werden muss. "Ich gehe von einer Einstellung des Verfahrens gegen Kaiser aus", so Novak.
Kerstin Wassermann, Kärntner Krone
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.