In der Vorwoche hat Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) der Aufnahme von 50 minderjährigen Flüchtlingen aus Italien im Rahmen des EU-Umverteilungsprogramms zugestimmt. Für unbegleitete Minderjährige gelten besondere Bestimmungen: Sie werden nicht ins EU-Erstankunftsland abgeschoben, müssen nicht in Massenquartieren wohnen und haben große Chancen, dass ihre Eltern nachkommen dürfen. Verlockende Aussichten offenbar, denn immer wieder werden Flüchtlinge bei der "Alterslüge" erwischt: Sie sind bereits über 18. Jeder vierte unbegleitete "Minderjährige" ist ein Erwachsener, wie Altersfeststellungen im Jahr 2016 ergaben.
Laut Innenministerium haben im Vorjahr 3900 Jugendliche Asyl in Österreich beantragt. In 2252 Fällen hatten die Behörden laut einem Bericht des "Kurier" Zweifel an den Angaben der Jugendlichen. Deshalb sei das Alter mittels einer "multifaktoriellen" Untersuchung überprüft worden. Das umfasst mehrere Methoden: eine allgemeine medizinische Untersuchung, bei der die Entwicklung wie Körperbau, Behaarung oder sekundäre Geschlechtsmerkmale beurteilt werden, Zahnstatus sowie Röntgen des Handwurzelknochens und des Schlüsselbeins.
"Männer, die augenscheinlich viel zu alt sind"
Dem Bericht zufolge ergaben die Altersüberprüfungen, dass die Zweifel berechtigt waren: 919 von den untersuchten 2252 Minderjährigen waren schon Erwachsene - das sind knapp 24 Prozent der insgesamt 3900 Antrag stellenden Jugendlichen. 2015 seien 832 Jugendliche als Erwachsene enttarnt worden. Der Aufwärtstrend ist also mehr als deutlich zu sehen: "Männer, die augenscheinlich viel zu alt sind, versuchen, als Minderjährige ins System zu kommen", wird ein Polizist, der immer wieder im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen zu tun hat, im "Kurier" zitiert. Polizeigewerkschafter werfen der Regierung Untätigkeit vor.
Konsequenzen für das Asylverfahren müssen jene Asylwerber, die ihr Alter nicht korrekt angegeben haben, nicht fürchten: "Es gibt keine automatischen Rechtsfolgen", erklärt Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck gegenüber dem "Kurier". Allerdings drohen laut dem erst vor Kurzem verschärften Fremdenrecht nun bis zu 5000 Euro Strafe, wenn man durch falsche Angaben zu einem Aufenthaltstitel kommt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.