Trotz der mittlerweile eingereichten Scheidung wollen SPÖ und ÖVP bis zum Sommer noch eine Reihe von Projekten abarbeiten. So drängt die ÖVP weiter auf die geforderte Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Die Anpassung könne theoretisch noch vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden, der Gesetzesentwurf liege beim Regierungspartner, hat Familienministerin Sophie Karmasin den Ball am Montag an die SPÖ gespielt.
Die umstrittene Anpassung der Familienbeihilfe im Ausland war einer von sieben Punkten, die der designierte ÖVP-Chef Sebastian Kurz Kanzler Christian Kern (SPÖ) bereits im Mai übermittelt hatte - und somit eines jener Anliegen, bei denen Kurz Aussicht auf erfolgreiche Verhandlungen vor dem Ende der Koalitionszusammenarbeit im Sommer sieht.
Karmasin sieht "Verhandlungsstopp" der SPÖ
"Das Irritierende ist, dass wir nicht einmal einen Verhandlungstermin bekommen", ärgerte sich jetzt ÖVP-Ministerin Karmasin, die am Montag von einem "Verhandlungsstopp" vonseiten der Sozialdemokraten sprach. Es sei alles vorbereitet, man habe der SPÖ das Gesetz übermittelt, so Karmasin gegenüber der APA. "Es ist schade, dass wir da auf Granit stoßen." Theoretisch sei jetzt noch ein Initiativantrag möglich, will sie das Ansinnen noch nicht aufgeben.
Die Änderung wäre aus ihrer Sicht einfach umzusetzen, denn im Entwurf für das Familienlastenausgleichsgesetz heißt es dazu unter anderem: Die Familienbeihilfe für Kinder in einem anderen EU-Staat, einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz ist "auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus" zu bestimmen.
Änderungen auch beim Kinderabsetzbetrag geplant
Änderungen sind auch beim Kinderabsetzbetrag vorgesehen - dieser steht Steuerpflichtigen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, im Ausmaß von 58,40 Euro monatlich zu. Für Kinder außerhalb der EU ist dies nicht der Fall und für Kinder in anderen EU-Ländern soll laut Entwurf ebenfalls an das dortige Niveau angepasst werden. Laut Angaben des Familienressorts handle es sich bei beiden Punkten europarechtlich betrachtet um Familienleistungen. Sie seien aneinander gekoppelt und sollen daher beide "indexiert" werden, hieß es.
Im Ministerium geht man davon aus, dass es sich um eine europarechtskonforme Lösung handelt. Das habe ein Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal bestätigt. Mazal verwies unter anderem auf die Regelung beim Unterhalt für im Ausland lebende Kinder, denn auch hier würden die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.