Von vielen gefordert

Was bringt die Abschaffung des Pflegeregresses?

Wirtschaft
18.06.2017 12:57

Mit dem Wahlkampf rückt auch die ungelöste Pflegefinanzierung wieder in den Blick. Derzeit sind die Länder dafür zuständig, die sich die Kosten für die Heimplätze zumindest teilweise bei den Betroffenen zurückholen und dabei auch auf deren Vermögen zugreifen. Teilweise kommen werden auch die Ehepartner für die Zahlung herangezogen - der "Angehörigenregress" bei den Kindern wurde aber flächendeckend abgeschafft.

Zur Finanzierung der Pflegeplätze behalten die Länder die Pension und das Pflegegeld der Betroffenen ein - behalten dürfen die Pflegebedürftigen 20 Prozent der Pension sowie einen Teil des Pflegegeldes. Reichen Pension und Pflegegeld nicht aus, dann wird auch das Vermögen herangezogen. So kann also z.B. eine Eigentumswohnung entsprechend belastet werden. Lediglich ein Freibetrag bleibt unangetastet. In mehreren Ländern können auch Ehegatten und Lebenspartner zur Kostenbeteiligung gezwungen werden.

(Bild: APA/dpa/Angelika Warmuth)

Die SPÖ hat die Abschaffung des Pflegeregresses bereits als Koalitionsbedingung definiert. Auch ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat einen Vorschlag dazu für Herbst angekündigt. Kosten würde das laut Sozialministerium 100 Millionen Euro im ersten Jahr und in weiterer Folge 200 Millionen Euro - auch weil man damit rechnet, dass ohne Regress mehr Menschen stationäre Pflege in Anspruch nehmen. Aktuell sind es 75.000 bis 80.000, wobei das Ministerium schätzt, dass die Hälfte vom Vermögensregress betroffen ist.

Unterschiedliche Freibeträge in den Bundesländern
Wie sehen die Regressregeln in den Ländern nun aus? Wie aus einer Aufstellung des Sozialministeriums hervorgeht, liegt der Freibetrag je nach Bundesland zwischen 4000 (Wien) und 12.566,90 Euro (Niederösterreich). Der "Ehegattenregress" ist bis auf Kärnten, Steiermark und Niederösterreich in allen Bundesländern möglich, in Wien nur wenn ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht und ohne Zugriff auf das Vermögen.

(Bild: APA/dpa/Oliver Berg (Symbolbild))

Auch für den Rückgriff auf das Vermögen der Pflegebedürftigen gibt es unterschiedliche Fristen - in der Regel sind es drei Jahre, in Salzburg fünf und in Vorarlberg bis zu zehn Jahre. Außerdem kann das Vermögen nicht einfach durch Verschenken oder Vererben "in Sicherheit gebracht" werden: Für Erben gibt es teils empfindlich längere Regressfristen (in Wien zehn Jahre), auch Geschenke können bis zu fünf Jahre zurückgefordert werden.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt