Sie floh mit ihrem Baby vor dem gewalttätigen Lebensgefährten - und wird dafür nun bestraft: Die Krankenkasse stoppte die Kinderbeihilfe und fordert auch mehr als 1000 Euro zurück, weil das Kind nicht am selben Wohnsitz wie die Mutter gemeldet ist. Der prügelnde Vater hatte die Ummeldung nämlich verweigert.
"Für derartige Härtefälle muss so schnell wie möglich eine Regelung gefunden werden", fordert Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer, nachdem sich die Mutter an die AK um Hilfe gewandt hatte, die nun für die Frau bei Gericht klagte.
"Mann verweigerte Ummeldung"
Das Pech der jungen Mutter: Sie war zu bald vor dem Gewalttäter geflohen. Denn erst seit 1. Jänner dieses Jahres gibt es eine 91-tägige Nachsicht. Die Frau war mit ihrem Baby aber schon zuvor von einem anderen Bundesland in einer "Nacht- und Nebel-Aktion" zu Verwandten nach Oberösterreich geflüchtet, wo sie sofort ihren Wohnsitz ordnungsgemäß ummeldete. "Für die Ummeldung des Kindes hätte sie allerdings die Zustimmung des Lebensgefährten gebraucht, da eine gemeinsame Obsorge vereinbart war. Der verlassene Mann verweigerte die Ummeldung", so die Arbeiterkammer.
GKK fordert mehr als 1000 Euro zurück
Die Mutter beantragte zwar bei Gericht die Zustimmung zur Hauptwohnsitzummeldung des Kindes, doch bis dieses urteilte, dauerte es drei Monate. Ab dem zweiten Monat stellte die zuständige Gebietskrankenkasse die Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes ein, weil Mutter und Kind nicht, wie vorgeschrieben, an einem gemeinsamen Wohnsitz gemeldet waren. Zudem forderte die GKK das Kinderbetreuungsgeld, das im ersten Monat der Flucht ausbezahlt worden war - mehr als 1000 Euro - von der einkommenslosen Mutter zurück. Die Arbeiterkammer gewährte der Frau daraufhin rechtliche Unterstützung.
Johann Haginger, Kronen Zeitung
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