Wer ab Sonntag mit einer Burka oder einem Nikab erwischt wird, dem droht laut Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz die Festnahme, zwangsweise Entschleierung und ein Geldbuße in Höhe von bis zu 150 Euro. An Flughäfen wird ab sofort schwerpunktmäßig kontrolliert - bei Verstoß gibt's Einreiseverbot.
"Bitte, machen Sie Ihr Gesicht frei!" Ab Sonntag, null Uhr, ist es im gesamten Bundesgebiet verboten, seine Gesichtszüge - vom Kinn bis zum Haaransatz - in der Öffentlichkeit zu verhüllen. Das gilt konkret für Burka, Nikab und Bushiya. Ebenso verboten sind aber auch die Verhüllung durch Clown-, Krampus- sowie Atemschutzmasken, außer sie sind beruflich, traditionell oder medizinisch indiziert.
Kontrolliert wird ab sofort besonders auf allen Flughäfen mit Landungen aus dem arabischen Raum, heißt es aus dem Innenministerium: erstmalig bei der Passkontrolle, zusätzlich noch im Ankunftsbereich - als "zweiter Burka-Check".
"Feinfühlige" Durchsetzung geplant
Zwar betont man seitens der Polizei, "feinfühlig" mit dem Verbot umzugehen - zuerst wird mittels Broschüren informiert, erst nach Weigerung bestraft. Doch diese Strafen können heftig ausfallen: Es droht die Festnahme, zwangsweise Entschleierung und eine Strafe von bis zu 150 Euro. Und: "Bei Weigerung der Burka-Abnahme ist überhaupt die Einreise zu verbieten", so ein Sprecher.
"Den richtigen Weg eingeschlagen"
Während einerseits zu Demos gegen das Gesetz aufgerufen wird, begrüßt die muslimische Frauenrechtsaktivistin Zana Ramadani das Burkaverbot: "Wenn es keine Verpflichtung zur Integration gibt, werden wir viele Frauen nicht erreichen, sie bleiben in ihrer Parallelgesellschaft verhaftet. Österreich hat mit dem neuen Gesetz den richtigen Weg eingeschlagen."
Anna Richter-Trummer, Kronen Zeitung
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