In Österreich ist am Sonntag das Anti-Verhüllungsgesetz in Kraft getreten. Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt oder verbirgt, sodass diese nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen bis zu 150 Euro rechnen. Erstmals wurde jetzt auch kontrolliert, etwa in Zell am See in Salzburg oder am Flughafen Wien - die "Krone" war vor Ort.
Gegen Mittag kamen vorwiegend Passagiere aus Dubai, Doha, dem Oman und Marrakesch in Wien-Schwechat an und strömten in den Ankunftsbereich am Flughafen. Die Polizei war mit Sonderstreifen direkt nach der Zollkontrolle vor Ort, um das Vermummungsverbot durchzusetzen. Bereits am Samstag war seitens der Exekutive angekündigt wurden: "Wir werden natürlich mit dementsprechender Verhältnismäßigkeit an diese Sache herangehen, aber wir haben das Gesetz als Polizei ganz einfach zu vollziehen." Unter anderem mit mehrsprachigen Flyern leistet die Polizei Aufklärungsarbeit.
Allerdings bekamen die eigens gebrieften Polizisten am Flughafen diesbezüglich kaum etwas zu tun, wie ein Lokalaugenschein der "Krone" zeigte. Alle Ankommenden waren offenbar gut über die gesetzlichen Neuregelungen informiert und hatten ihre Kleidung entsprechend - gesichtsfrei - angepasst. In einigen Familien aus dem arabischen Raum war das Vermummungsverbot auch Gesprächsthema. So erklärte ein Vater seinen Kindern, dass hierzulande ein entsprechendes Verbot in Kraft sei.
Kontrollen in Salzburg
Auch in Zell am See in Salzburg, einer besonders beliebten Destination für Touristen und Besucher aus dem arabischen Raum, sind Polizeistreifen zur Kontrolle im Einsatz. Hie und da musste auch tatsächlich Aufklärungsarbeit geleistet werden. In der Zeller Innenstadt trafen die Beamten auf zwei Touristinnen mit Gesichtsverschleierung. Nach einem kurzen Gespräch nahmen die Touristinnen den Schleier ab. "Die Damen haben sich kooperativ gezeigt und haben die Verhüllung abgenommen. Es ist bei einer Abmahnung geblieben und es wurde keine Strafe eingehoben", berichtete Martin Waltl, Bezirkspolizeikommandant-Stellvertreter in Zell am See.
"Wenn es so kooperativ abläuft, werden wir auch in den nächsten Tagen beim Abmahnen bleiben", kündigte der Polizeikommandant an. In beiden Fällen hätten die Betroffenen zwar über das neue Gesetz Bescheid gewusst, eine Frau ging jedoch davon aus, dass medizinische Gesichtsmasken in jedem Fall erlaubt seien, die andere dachte, dass das Gesetz erst am 11. Oktober in Kraft tritt.
Geldstrafe oder Festnahme
Politisch zielt das von ÖVP und SPÖ beschlossene Gesetz auf Burka und Nikab ab, formuliert wurde es aber "religionsneutral". Neben konservativ-islamischen Gesichtsschleiern sind vom Verbot auch Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken betroffen.
Wer sich verhüllt, begeht ein Verwaltungsdelikt. Wird der Aufforderung, die Verhüllung abzulegen, nachgekommen, soll keine Strafe ausgesprochen werden. Wird die Abnahme verweigert, wird die betreffende Person zur Identitätsfeststellung festgenommen und in der Folge ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Ausnahmen vom Verschleierungsverbot gibt es aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.
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