Die Staatsanwaltschaft wird gegen den höchst umstrittenen Freispruch für den oststeirischen Arzt und Bruder eines Spitzenpolitikers, der am Freitag in Graz fiel, berufen, wie die Behörde am Montag via Aussendung bekannt gab. Der Angeklagte war wegen des jahrelangen psychischen Quälens seiner vier Kinder vor Gericht gestanden. Der Freispruch in allen Anklagepunkten hatte die Wogen hochgehen lassen. Das Urteil ist damit weiterhin nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Graz wird sich nun mit dem Fall auseinandersetzen müssen.
"Die Rechtsmittelanmeldung erfolgte, weil aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Schlüssigkeit der Beweiswürdigung nur anhand der schriftlichen Urteilsausfertigung überprüft werden kann", hieß es weiter. Daraus dürfe aber nicht abgeleitet werden, dass die Staatsanwaltschaft Graz die gegen den erkennenden Richter erhobenen Vorwürfe einer einseitigen Prozessführung teilt.
Urteil "politisch motiviert"
Diesen Vorwurf hatte die Anwältin der vier Kinder des Arztes, Andrea Peter, nach Verkündung des Urteils erhoben. So sei der Richter der Verteidigungslinie des Anwalts des Arztes gefolgt, "der immer wieder von einem 'Rosenkrieg' gesprochen" habe, so Peter. Strafbare Handlungen erkannte er nicht. "Beweisanträge, die den Arzt belasten, wurden vom Richter mehrfach abgelehnt. Die Gutachterin, die beim Arzt keine Persönlichkeitsstörung erkannt haben will, wurde gar nicht zur Gerichtsverhandlung geladen", kritisierte die Anwältin. Weil der Arzt außerdem der Bruder eines heimischen Spitzenpolitikers ist, sei das Urteil für die Opfer "politisch motiviert", so Peter weiter. Man wolle eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauchs gegen den Richter einbringen, hatte die Juristin angekündigt.
Richter Andreas Rom hatte die Vorwürfe bei seiner Urteilsverkündung am Freitagabend entschieden zurückgewiesen. Er sei unparteiisch, betonte Rom.
Richter: "Kein Anhaltspunkt, dass es strafbar ist"
Dem Mediziner war unter anderem vorgeworfen worden, sich selbst vor den Augen der Kinder verletzt zu haben und sie dann gezwungen zu haben, ihm zu helfen. In seiner Urteilsbegründung hatte der Richter am Freitag ausgeführt: "Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist."
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