Erstmals hat ein schwules Paar in Deutschland ein Kind adoptiert. Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Ehe für alle stimmte ein Berliner Familiengericht der Adoption durch die Eheleute zu, wie der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg am Dienstag mitteilte. Es handle sich vermutlich um die erste derartige Adoption. Von weiteren Fällen ist bisher nichts bekannt.
Das Gesetz war am 1. Oktober in Kraft getreten, nachdem der Bundestag die Änderung im Juni beschlossen hatte. Sie bedeutet die volle Gleichstellung in der Ehe - auch bei der Adoption von Kindern. Bis September konnten Lesben und Schwule in Deutschland nur eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen.
Ohne Gesetzesänderung wäre Gang zum Verfassungsgericht geplant gewesen
Dem Verband zufolge ließ das Paar seine eingetragene Partnerschaft am 2. Oktober in eine Ehe umwandeln. Bereits zuvor hatten sich die Männer um die Adoption eines Pflegekinds bemüht, das seit seiner Geburt in ihrer Familie lebt. Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erwogen sie schon den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Am 4. Oktober reichten die Eheleute die Heiratsurkunde dann beim zuständigen Familiengericht ein. Laut Verband wurde der Brief mit der positiven Entscheidung der Abteilung Familiensachen des zuständigen Amtsgerichts den Eheleuten am Montag zugestellt. Dadurch sei die Adoption des Buben nun rechtswirksam geworden.
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