Das am 1. Oktober in Kraft getretene Antigesichtsverhüllungsgesetz - im Sprachgebrauch auch Burkaverbot genannt - beschäftigt die heimische Polizei in überschaubarem Maße. In Wien wurden in den vergangenen zwei Wochen "nur" 30 Amtshandlungen mit acht Anzeigen gezählt. Abgemahnt wurden vor allem Touristinnen. In Niederösterreich gab es bisher drei Anzeigen.
Und dennoch treibt das Gesetz skurrile Blüten. In der Wiener City wurde etwa ein junger Mann in einem Haifisch-Kostüm angezeigt, der Werbung für einen neuen Shop machte. Insgesamt wurden seit 1. Oktober acht Personen angezeigt, weil sie sich geweigert hatten, ihr Gesicht zu zeigen. Die Höchststrafe beträgt 150 Euro.
Touristen bekamen Abmahnungen
Das einzige ausgestellte Organmandat holte sich der algerische Millionär und Aktivist Rachid Nekkaz medienwirksam ab. Wie berichtet, provozierte der 45-Jährige als Protest gegen das Verhüllungsverbot eine Strafe und bezahlte 50 Euro. In 21 Fällen blieb es aber bei einer Abmahnung - in den allermeisten Fällen waren es Touristinnen, die gegen das Gesetz verstießen.
Für die richtige Handhabung des Burkaverbots wurden die Beamten mit "Dienstbehelfen" ausgestattet. Am 31. Oktober können sie ihre Spickzettel zu Hause lassen - zu Halloween ist das Gesetz aufgehoben. Das gilt natürlich auch für Krampus- und Nikolofeiern.
Drei Anzeigen in Niederösterreich
In Niederösterreich hat es im Zusammenhang mit dem Verhüllungsverbot bisher drei Anzeigen gegeben. Zwei Mal sei eine Frau in St. Pölten angezeigt worden, teilte die Polizei mit. Sie hatte sich geweigert, die Burka abzunehmen. Zur dritten Anzeige konnte die Exekutive - ebenso wie zur Zahl der Abmahnungen - keine näheren Angaben machen.
Kronen Zeitung/krone.at
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.