Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz bzw. Burkaverbot in Österreich hat nun sogar das Maskottchen jenes Parlaments, das das Gesetz beschlossen hat, getroffen: Bei einem Vorab-Filmdreh anlässlich des "Tags der offenen Tür" im Hohen Haus am 26. Oktober kam es zu einem Polizeieinsatz gegen den Hasen "Lesko".
Passiert ist das Ganze laut einem Bericht am 9. Oktober. An dem Tag waren vor dem Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße Kinder für Filmaufnahmen mit dem Parlamentsmaskottchen unterwegs. Eine vorbeikommende Polizeistreife unterbrach den Dreh, der Darsteller hinter dem hellblauen Hasen mit seinen langen wuscheligen Ohren und großen Augen musste sein wahres Gesicht zeigen.
Eine Strafe gab es nicht, da es sich um "künstlerische Berufsausübung" gehandelt habe und nicht gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verstoßen wurde, so die Wiener Polizei gegenüber der "Tiroler Tageszeitung". Auch war laut Parlament für die Aufnahmen keine Genehmigung nötig, weil nicht auf öffentlichem Grund und Boden, sondern auf dem des Parlaments gedreht wurde.
Nur Handvoll Amtshandlungen gegen Burkaträgerinnen
Seit dem Inkrafttreten des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes am 1. Oktober hat es in Wien knapp 30 Amtshandlungen nach der neuen Vorschrift gegeben. Nur eine Handvoll davon betraf Frauen mit muslimischer Gesichtsverschleierung.
So gab es etwa wegen eines Hai-Darstellers bei einer Geschäftseröffung in Wien eine Anzeige, weil sich der junge Mann zunächst geweigert hatte, das Werbekostüm abzunehmen. Angezeigt wurde schlussendlich aber nicht der Darsteller, sondern der Auftraggeber. Die Polizei gab daraufhin auf Twitter bekannt:
Gesetz "grundgesetzwidrig"?
Verfassungsexperte Heinz Mayer sieht das Gesetz als "grundrechtswidrig" an. "Wenn ich jemandem verbiete, dass er sich einen Schal oder eine Mütze ins Gesicht zieht, ist das ein Eingriff in sein Privatleben und hat mit Integration nichts zu tun", sagt der Experte: "Das ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention."
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