Den Wiedereinzug ins Parlament haben die Grünen mit ihrem Scheitern bei den Nationalratswahlen verpasst, doch um Fördergelder dürften sie deshalb trotzdem nicht umfallen. Denn der Parlamentsklub mit drei EU- sowie vier Bundesratsmandataren bleibt weiterhin bestehen, und damit offenbar auch die Klubförderung.
Das Aus im Parlament dürfte laut den "Vorarlberger Nachrichten" nicht das Aus für den Erhalt von Fördergeldern bei den Grünen bedeuten - mit Stand 2016 waren das immerhin noch 8,9 Millionen Euro. Von derartigen Summen dürfte künftig zwar keine Rede mehr sein, dennoch steht den Grünen offenbar weiterhin Fördergeld zu.
So sieht es jedenfalls der Legislativdienst der Parlamentsdirektion, denn die Partei verfügt weiterhin über Bundesräte und EU-Mandatare. So könnte ihnen laut "VN" mindestens der Grundbetrag von 174.280 Euro zustehen, maximal sogar 359.080 Euro, falls auch der Zusatzbetrag für Mandatare hinzugerechnet wird (pro Nase 26.400 Euro).
FPÖ: Nationalratsklub Voraussetzung für Fördergeld-Anspruch
Dieser Umstand schmeckt allerdings nicht allen, berichtete das Blatt weiter. So vertritt die FPÖ die Ansicht, dass den Grünen die Klubförderung gar nicht zustehe. Begründung: Der Nationalratsklub sei eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Fördergelder. Dem jedoch widerspricht der Legislativdienst: So gebe es eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, "wonach der National- und Bundesrat als gleichberechtigte Teilorgane der Gesetzgebung zu sehen seien", heißt es. Zudem müsse sich die Bezeichnung Klub nicht allein auf den Nationalratsklub beziehen, sondern könnte sich auch auf die Mitglieder des Bundesrates beziehen.
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