Kohlenmonoxid-Unfall

Teenager erstickt: Bewährungsstrafe für Vater

Ausland
26.10.2017 17:23

Im Prozess um den tragischen Erstickungstod von sechs Teenagern in einem Gartenhaus im unterfränkischen Arnstein hat das Landgericht Würzburg den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er erhielt wegen fahrlässiger Tötung am Donnerstag eine Haftstrafe von 18 Monaten zur Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Das Gericht stellte zwar grobe Fahrlässigkeit fest, es blieb mit dem Strafmaß aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Fall hatte im Jänner für Entsetzen gesorgt. Der nun verurteilte 52-Jährige hatte selbst die Leichen seines Sohns und seiner Tochter und von deren vier Freunden in der Gartenhütte der Familie entdeckt. Die Heranwachsenden im Alter von 18 und 19 Jahren waren durch eine Vergiftung mit dem geruchlosen Kohlenmonoxid bei einer Feier in der Hütte gestorben.

Stromgenerator war nicht für geschlossene Räume gedacht
Das Kohlenmonoxid wurde von einem mit Benzin betriebenen Stromgenerator verbreitet, den der Vater trotz eines Verbots des Betriebs in geschlossenen Räumen installiert hatte. Das Gericht stufte dem Sprecher zufolge die Fahrlässigkeit des geständigen Angeklagten als hoch ein. Es verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen, die Todesfälle der eigenen Kinder wurden nicht in der Strafe berücksichtigt.

Mit zwei Jahren Haft auf Bewährung hatte die Staatsanwaltschaft eine schärfere Strafe gefordert. Hingegen wollte die Verteidigung eine Verurteilung ohne Strafe. Ein Absehen von einer Bestrafung ist für Täter möglich, die von den Tatfolgen selbst so schwer betroffen sind, dass jede Strafe als verfehlt anzusehen wäre. Dies gilt allerdings nur bei Strafen von bis zu einem Jahr.

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