Von jenem Steirer, der am Sonntag vor einer Woche zwei seiner Nachbarn getötet haben soll, fehlt nach wie vor jede Spur. Mittlerweile findet sich Friedrich F. daher auch auf der Liste von Österreichs meistgesuchten Personen. Wie außerdem am Sonntag bekannt wurde, war er wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt sogar schon vor Gericht gestanden und hatte zudem bereits im Jahr 2011 mit dem "Weg zur Waffe" gedroht. krone.at fasst zusammen, welche Szenarien es in dem hochdramatischen Fahndungsfall nun gibt.
Drohung mit "Weg zur Waffe"
Am Sonntag wurde zudem bekannt, dass der 66-Jährige bereits am 14. Februar 2011 eine E-Mail an das Justizministerium geschickt hatte. Darin habe er von "Fehlleistungen von Richterinnen" geschrieben und die Abstellung von "Justizgaunereien" gefordert - "widrigenfalls er nur mehr den Weg zur Waffe sehe", wie es in dem Schreiben des Gerichts heißt. Dadurch habe er versucht, die zuständigen Beamtinnen des Ministeriums "durch gefährliche Drohung mit dem Tod zu einer Amtshandlung" zu nötigen.
Zahlreiche Anzeigen und Verfahren
Das Landesgericht für Strafsachen listete auch weitere Verfahren gegen Friedrich F. auf: 2012 brachte die Staatsanwaltschaft Graz einen Strafantrag wegen öffentlicher Beleidigung einer Behörde ein. Der Steirer hatte Flugzettel verteilt, auf denen Vorwürfe gegen das Bezirksgericht Frohnleiten erhoben wurden. 2014 wurde erneut ein Strafantrag gegen F. eingebracht, diesmal wegen übler Nachrede gegenüber zwei Richtern. Und erst im Mai 2017 folgte ein neuer Strafantrag wegen versuchter Nötigung in einem Exekutionsverfahren.
Keine "Anlasstat" für Einweisung
Alle drei Strafanträge wurden allerdings zurückgezogen, weil - wie berichtet - in Gutachten festgestellt wurde, dass F. zum Zeitpunkt der Taten zurechnungsunfähig war. Für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sei eine "Anlasstat" notwendig, so das Gericht: "Hier verlangt das Gesetz das Vorliegen einer Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist." Und im Fall der üblen Nachrede handelt es sich um einen Tatbestand, auf den bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe steht. Das treffe auch auf den Tatbestand der Nötigung zu.
In der Gegend rund um Stiwoll wurde auch am Sonntag nach Friedrich F. gefahndet. "Danach wird in ein anderes Fahndungssystem übergeleitet, was aber nicht heißt, dass vor Ort alles eingestellt wird", sagte Polizeisprecher Jürgen Haas: "Auch wenn man uns nicht sieht, heißt das nicht, dass wir nicht da sind." Die Lage werde stündlich beurteilt, nach diesen Lagebeurteilungen erstellt die Polizei ein Einsatzkonzept. Tauchen neue Hinweise auf, dann gibt es auch wieder Durchsuchungen.
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