Was Tierschützer schon lange fordern, ist nun mittels Höchstgerichtsurteil bestätigt: Wiens Fiakerpferde bekommen hitzefrei und dürfen nur 18 Tage im Monat eingesetzt werden. Das nütze den Pferden mehr, als es den Fiakern schade, entschied der Verfassungsgerichtshof, nachdem ein Fiakerunternehmen gegen die neuen Ruheregeln für die Tiere geklagt hatte.
Es war ein heißer Sommer in Wien und erstmals in der Geschichte hatten Wiens Fiakerpferde per Gesetz hitzefrei bekommen. Ab 35 Grad Celsius war es den Fiakern verboten, mit ihren Tieren die Wiener Innenstadt zu befahren und dort Kunden aufzunehmen. Unabhängig davon dürfen die Pferde laut neuer Landesverordnung nur noch 18 Tage im Monat für die Fiakerfahrten eingesetzt werden.
Zu wenig, meinte ein Unternehmer und klagte gegen die neuen Ruhebestimmungen. Der Fiaker betreibt vier Gespanne mit je zwei Pferden und fünf Platzkarten in Wiens Zentrum, berichtet die "Presse". Wenn es heiß ist, könne er dem Geschäft nicht mehr nachgehen. Zudem beschneide das neue Gesetz die Freiheit der Erwerbsbetätigung, die Unversehrheit des Eigentums und den Gleichheitsgrundsatz. "Hier werden Grundrechte eingeschränkt", so der Unternehmer.
VfGH weist Beschwerde ab
Der VfGH wies die Beschwerde zurück. Auch wenn der Tierschutz dem Bundesgesetzgeber obliege, hindere dies das Land nicht daran, Regelungen für die Fiakerpferde zu erlassen. Zudem würden die Bestimmungen im öffentlichen Interesse liegen, so die Höchstrichter. Das Wiener Gesetz stelle sicher, "dass den Pferden eine hinreichende Zahl an Tagen zur Regeneration zur Verfügung steht und sie nicht der dauerhauften Hitzebelastung ausgesetzt sind". Das trage besonders zur Vermeidung von Unfällen und damit zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, denn gestresste und überlastete Tiere stellten ein hohes Risiko dar, so die Richter.
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