Mit einer zeitlich und lediglich auf eine Haltestelle begrenzten Maßnahme reagieren aktuell die ÖBB auf den tödlichen Unfall in Salzburg, wo Anfang Oktober ein einjähriges Mädchen ums Leben gekommen ist. Es gilt nun ein neues Tempolimit für Zug-Durchfahrten - allerdings nur am betreffenden Bahnhof Puch bei Hallein. Darüber hinaus sollen landesweit Haltschlaufen für Kinderwägen installiert werden, Info-Durchsagen sind geplant ...
Bei dem dramatischen Unglück war ein Kinderwagen vom Luftsog eines durchfahrenden Güterzuges mitgerissen und von einem Waggon erfasst worden. Dabei wurde das kleine Mädchen aus dem Buggy geschleudert und erlag wenig später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
Geschwindigkeit und Abstand eingehalten
Bei dem Unfall habe der Güterzug die damals erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten, hieß es seitens der ÖBB. Auch die Mutter des verunglückten Kindes hatte den vorgeschriebenen Abstand zum Gleis korrekt eingehalten.
Temporäres Tempolimit
Die Bundesbahnen reagieren wie folgt auf diese Ereignisse: "Für Güterzüge gilt ab sofort ein Tempolimit von 60 km/h, für Fernverkehrszüge ein Tempolimit von 100 km/h", so ÖBB-Sprecher Christoph Gasser-Mair. Die neue Geschwindigkeitsregelung gilt allerdings vorerst wohl nur für die Haltestelle Puch. Bisher waren bei der Durchfahrt durch den Bahnhof Geschwindigkeiten von 100 bzw. 130 km/h erlaubt.
"Es handelt sich vorerst um eine temporäre Maßnahme", ergänzte der Sprecher. "Sie gilt, bis die Erhebungen zum Unfall abgeschlossen sind und die baulichen Maßnahmen umgesetzt wurden."
Halteschlaufen und Durchsagen
Die baulichen Maßnahmen betreffen dann tatsächlich alle Bahnhöfe: Es sollen Halteschlaufen für Kinderwagen montiert werden, um derartige Horror-Szenarien künftig zu vermeiden. Die ÖBB kündigten außerdem eine Informationskampagne mit Plakaten und Durchsagen am Bahnsteig an.
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