Weil sich der ehemalige Bezirksobmann des Rings Freiheitlicher Jugend (RFJ) Schwaz in Tirol auf Facebook über den Fastenmonat des Islam lustig gemacht haben soll, ist der 24-Jährige am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach einem Spanferkelessen der Ortsgruppe im Mai sorgte er mit dem Posting für Aufsehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, das RFJ-Gartenfest auf Facebook mit Fotos unter dem Titel "Ramadan mit dem RFJ Schwaz" dokumentiert zu haben und damit den gesetzlich zulässigen Brauch des Ramadan herabgewürdigt zu haben.
Verteidiger: Kein "berechtigtes Ärgernis"
Der 24-Jährige gestand, das Posting verfasst zu haben, bekannte sich jedoch nicht schuldig im Sinne der Anklage. Damit folgte er seinem Verteidiger, der den Tatbestand der Herabwürdigung nicht erfüllt sah. Dieser argumentierte, dass das Posting zwar "geschmacklos" gewesen sei, aber kein "berechtigtes Ärgernis" vorliege und der Tatbestand deshalb nicht erfüllt sei. Der Maßstab laut Rechtsprechung sei die Frage, ob ein durchschnittlich Gläubiger über eine Aussage empört sei. Das sei im Fall des Facebook-Postings des Angeklagten nicht gegeben.
Lediglich ein "Witz"
Der Beschuldigte gab an, er habe mit dem Posting spontan eine andauernde Stichelei mit einer Bezirksgruppe des RFJ in Oberösterreich weiterführen und möglichst viele Likes generieren wollen. Er habe den Ramadan oder den Islam damit nicht herabwürdigen, sondern lediglich eine amüsante Situation herstellen wollen. Den "Witz" sah der 24-Jährige darin, mit dem Ramadan und dem RFJ zwei Dinge in Zusammenhang zu bringen, die von Natur aus nicht zusammenpassten.
Facebook-Profil war auf "öffentlich" geschaltet
In den Augen der Staatsanwaltschaft sei es dem Angeklagten jedoch genau darum gegangen, diesen Kontext herzustellen und damit einen wesentlichen Brauch des Islam zu verspotten. Besonders schwer wiege die Tatsache, dass das Facebook-Profil des Beschuldigten ohne Einschränkung aufgerufen werden kann und damit der Tatbestand der "Öffentlichkeit" gegeben ist. Die Richterin folgte dieser Auslegung und sprach den 24-Jährigen wegen der Verspottung, nicht aber der Herabwürdigung religiöser Lehren schuldig.
Schuldspruch aus generalpräventiven Gründen
Angesichts des FPÖ- und RFJ-Hintergrunds des Angeklagten müsse davon ausgegangen werden, dass er das Posting mit einem bewussten Hintergedanken veröffentlicht habe, so die Richterin. Durch seine politische Verantwortung sei ein Schuldspruch auch aus generalpräventiven Gründen notwendig, um die religiöse Freiheit in Österreich zu stärken. Aufgrund seines bisher ordentlichen Lebenswandels habe der Angeklagte lediglich eine Geldstrafe von 480 Euro erhalten, die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.