Vertrag aufgelöst

Welser Gericht entschied für VW-Fahrer

Oberösterreich
23.11.2017 17:27

Ein VW-Fahrer soll das Geld für den Autokauf zurückbekommen, weil in seinem Fahrzeug die Abgaswerte durch eine Schummelsoftware manipuliert wurden. So entschied das Landesgericht Wels. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Oberösterreicher hatte 2015 einen gebrauchten VW Touran gekauft. Wenig später wurde der Abgasskandal bekannt. Der Mann, vertreten durch Anwalt Michael Poduschka, zog vor Gericht, verlor vor dem Bezirksgericht - und bekam nun vom Senat des Landesgerichtes Wels recht.

Kein geringfügiger Mangel
Laut dem Richter ist die Schummelsoftware kein geringfügiger Mangel. Und es sei unzumutbar, von VW ein Softwareupdate durchführen zu lassen, da der Kläger schon einmal von dem Autokonzern getäuscht worden war. VW kann das Urteil noch beim Obersten Gerichtshof bekämpfen, wo der Autokonzern schon einmal in einer ganz ähnlichen Causa gewonnen hat.

Übrigens: Klagen gegen VW in der Causa Dieselskandal sind nur noch bis zum Jahresende möglich.

Kronen Zeitung, Claudia Tröster

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