"Krone"-Ombudsfrau
Türkränze: Schön, aber gefährlich
Oft widerspricht Dekoration den Brandschutzbestimmungen
Es wird wieder weihnachtlich! Vor allem im Advent zieren viele Eingangstüren festlich geschmückte Kränze. Allerdings widersprechen solche Dekorationen oft den jeweils geltenden Brandschutzbestimmungen. Gerade in Mehrparteienhäusern sollte man besonders auf diese Vorgaben achten, wie eine Leserin aus Wien erfahren musste: Der Türkranz von Ursula M., die in einer Gemeindewohnung lebt, wurde im Auftrag von Wiener Wohnen entsorgt.
Laut Feuerpolizeigesetz sei die Lagerung von Gegenständen und leicht brennbaren Materialien in den allgemeinen Hausteilen untersagt, hieß es auf Anfrage der Ombudsfrau. Frau M. bekam ihren Kranz zwar wieder, denn er befand sich noch im Zwischenlager - allerdings gegen eine Gebühr von 30 Euro.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.