Rund 40.000 Drohnen wurden im Vorjahr in Österreich verkauft. Seit 2014 sind Geräte mit mehr als 250 Gramm bewilligungspflichtig. "Laut Schätzungen gibt es bereits deutlich über 100.000 Drohnen", sagte ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold bei einer Pressekonferenz in Wien. Der ÖAMTC präsentierte deshalb ein Drohnen-Sicherheitspaket mit Flugtraining, Versicherung und Info-App.
Zusammenstöße mit Drohnen in der Luft hat es in Österreich noch keine gegeben. Allerdings verzeichnet etwa die ÖAMTC-Flugrettung "fünf bis sechs Zwischenfälle pro Jahr", sagte der Pilot und "Flight Safety Manager" der Flugrettung, Klaus Egger. Die Cockpitscheibe sei nicht darauf ausgerichtet, dem "Anprall von Gegenständen standzuhalten". Vogelschläge kommen ähnlich oft vor, erläuterte Egger.
"Heuer haben wir bereit zweimal nicht starten können, weil eine Drohne über dem Hubschrauber geschwebt ist", sagte der Pilot. Ein Vorfall betraf einen Rückflug von einem Krankenhaus, der zweite passierte am Notfallort. "Der Patient war schon fertig versorgt im Hubschrauber", sagte Egger.
Auch Spielzeugdrohnen können Gefahr darstellen
Auch sogenannte Spielzeugdrohnen, also Geräte unter 250 Gramm, die maximal 30 Meter hoch fliegen und nicht genehmigt werden müssen, können Einsatzhubschraubern gefährlich werden, betonte der Pilot. Dazu komme noch ihre "schlechte Erkennbarkeit". "Das Fatalste ist, wenn jemand nur durch die Kamera der Drohne schaut", berichtete Egger. Nähert sich ein Hubschrauber von der anderen Blickrichtung, kann er so übersehen werden.
Für das Fliegen von Drohnen gibt es zahlreiche technische, sicherheitsrelevante und rechtliche Vorgaben zu beachten. Modellflugzeuge ohne Kamera sind je nach Flughöhe bewilligungspflichtig. Allerdings werden "Flugmodellsportler in Vereinen sozialisiert, bekommen gesagt, woran man sich zu halten hat", erklärte Joachim Janezic, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht.
Genehmigungspflicht ab 250 Gramm Gewicht
Drohnen über 250 Gramm müssen von der Austro Control genehmigt werden, für sie muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. Mehr als 4000 Anträge gab es bisher bei der Austro Control, über 3300 wurden genehmigt.
"Es gibt ein großes Delta zwischen dem, was im Luftraum unterwegs ist und dem, was den Behörden bekannt ist. Gerade für Hobbypiloten ist es schwierig, den Überblick zu behalten", sagte Schmerold. "Vielen Drohnennutzern ist es nicht bewusst, dass es auch für sie klare rechtliche Bestimmungen gibt", ergänzte Janezic. Versicherungsfälle habe es in Österreich sehr wohl schon gegeben. So sei beispielsweise in Tirol im Vorjahr eine Drohne auf einen Bus abgestürzt, hieß es bei der Flugsport- und Luftfahrtversicherung "Air & More".
ÖAMTC leistet mit Info-App Aufklärungsarbeit
Kern der ÖAMTC-Drohnen-Initiative ist die frei verfügbare Drohnen-Info App. Eine interaktive Landkarte gibt für jeden Standort Auskunft, ob und welche Einschränkungen und Verbote existieren. Dazu informiert sie über Regeln und Vorschriften. Ergänzt wird die App durch eine eigens eingerichtete Website und eine Broschüre.
Im Frühjahr 2018 startet der ÖAMTC im Fahrtechnikzentrum Saalfelden außerdem ein Drohnenflugtraining. In acht theoretischen und praktischen Einheiten kann für 280 Euro das sichere Fliegen mit Drohnen erlernt werden. Die Haftpflichtversicherung kann auch online über die ÖAMTC-Homepage abgeschlossen werden.
Grundsätzlich raten die Experten, Drohnen lediglich in Sichtweite zu betreiben, sprich, dass der Pilot die Drohne permanent sehen muss. Nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug, soll die Drohne unverzüglich gelandet werden. Außerdem solle Datenschutz und Privatsphäre Dritter respektiert werden. Bei Farbgebung und Beleuchtung der Drohne ist auf bestmögliche Erkennbarkeit für andere Teilnehmer am Luftverkehr achten, so die Tipps des ÖAMTC.
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