Die brutale Vergewaltigung einer 15 Jahre alten Tullnerin durch drei Asylwerber im April hat ganz Österreich schockiert. Nun liegt die Anklageschrift zu dem grauenhaften Sexualverbrechen vor. Zwei der drei Täter - Asylwerber - sind offiziell erst 19 und müssen daher nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt werden. Ihr Opfer wird, so ein Gerichtspsychologe, vermutlich sein Leben lang traumatisiert bleiben.
Sie hat stark abgenommen, ihr Haar ist kurz geschoren, sie trägt nur noch weit geschnittene Hosen und Pullover, die ihre Figur völlig verhüllen, ihre Weiblichkeit verbergen. Sandra (Name von der Redaktion geändert) will nicht mehr wie ein Mädchen aussehen. Eine, wie Psychiater diagnostizieren, "bewusst-unbewusste Reaktion" auf das, was ihr angetan wurde.
Damals, am Abend des 25. April 2017. In ihrer Heimatstadt Tulln (NÖ). Als sie auf dem Heimweg war, an einem Containerdorf für Flüchtlinge vorbeiging - und von drei Asylwerbern überfallen, verschleppt und vergewaltigt wurde. Aufgrund von DNA-Untersuchungen konnten bald Sherzai D. aus Afghanistan und der Somalier Halid Y. als Täter ausgeforscht werden, von ihrem Komplizen fehlt bis dato jede Spur.
Die Staatsanwaltschaft über die Horror-Tat
Welch grauenhafte Dinge die 15-Jährige über sich ergehen lassen musste, wird jetzt durch die Anklageschrift zu dem Fall klar: Demnach hätten die Männer sie einige Zeit verfolgt, "bevor sie endgültig beschlossen, sich unter Ausnützung der Dunkelheit und des Umstands, dass Sandra alleine unterwegs war, ihrer zu bemächtigen".
"Als Erster war Halid Y. bei ihr", skizziert die Staatsanwaltschaft das Verbrechen weiter nach, "er packte sie von hinten, versetzte ihr einen Faustschlag auf den Mund und hielt ihr den Mund zu, als sie um Hilfe rufen wollte. Nachdem auch die weiteren Beteiligten dazugekommen waren, hielten sie das Opfer an den Oberarmen fest und verbrachten es trotz Gegenwehr auf einen nahe gelegenen Sportplatz."
Wo das Mädchen brutal vergewaltigt wurde, "von Y. und einem weiteren Angreifer; ob es sich dabei um D. oder den unbekannten Dritten handelte, ist unbekannt". Danach gelang der 15-Jährigen die Flucht, "schnell wurde sie von D. und Y. eingeholt. Sie verbrachten Sandra auf ein verlassenes Grundstück. Dort wurde sie von Y. gewaltsam festgehalten", unterdessen sich D. an ihr verging.
Nicht nur die extreme Abscheulichkeit der Tat, sondern auch die Perfidität und die absurden Lügen der Verdächtigen gelten für die Justiz als straferschwerend. Bereits während des Verbrechens hatten sie versucht, Verschleierungshandlungen zu setzen, indem sie sich selbst von dem Handy des Opfers anriefen. Und später bombardierten sie es mit "freundschaftlichen SMS". Außerdem beteuern D. und Y. bis heute, von der jungen Tullnerin "beim gemeinsamen Rauchen eines Joints zum Sex gefügsam gemacht worden zu sein".
"Bloße Schutzbehauptungen der Täter"
Die Staatsanwaltschaft wertet diese Angaben als "bloße Schutzbehauptungen", die mittlerweile ohnehin durch diverse Gutachten widerlegt sind. Eine Blutabnahme bei dem Opfer kurz nach dem Verbrechen ergab keinerlei Hinweise auf einen Drogenmissbrauch. Massive Wunden an seinem Körper deuteten auf ein Gewaltdelikt hin. Und ein Gerichtspsychologe diagnostizierte dem Mädchen als Folge des Geschehenen Depressionen und eine Posttraumatische Belastungsstörung, die sich durch "Selbstbeschädigungen, nichtorganische Schlafprobleme sowie Angstzustände äußert".
"Sie kann nie länger als zwei Stunden schlafen"
Ewald Stadler, Sandras Rechtsbeistand, über ihre dramatische seelische Situation: "Sie kommt nie zur Ruhe, wacht jede Nacht im Abstand von ein bis zwei Stunden auf; ritzt sich, leidet an Panikattacken. Traut sich kaum noch alleine auf die Straße zu gehen. Fühlt sich in Gesellschaft von Männern bedroht." Die 15-Jährige befindet sich in einer engmaschigen therapeutischen Betreuung. "Um in die Normalität zurückzufinden", sagen ihre Eltern, "wäre aber auch wichtig, dass sie endlich einen Job bekommt."
Das Mädchen hatte gerade die Pflichtschule abgeschlossen, als die Tragödie geschah: "Sämtliche Bewerbungsgespräche sind seitdem gescheitert." In welchem Beruf würde Sandra gerne arbeiten? "Das ist ihr egal, wichtig ist ihr bloß, dass sie nur weibliche Kollegen hätte."
Der Prozess gegen Sherzai D. wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs unter "besonders erniedrigenden Umständen" ist für Anfang kommenden Jahres geplant. Laut ihrer Pässe sind die zwei Angeklagten erst 19 Jahre alt, sie gelten somit vom Gesetz her als junge Erwachsene und müssen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Kaum Chancen auf Schmerzensgeld
Sandra wird bei der Verhandlung im Landesgericht Sankt Pölten nicht anwesend sein, schon vor Wochen wurde mit ihr eine kontradiktorische Einvernahme gemacht. Laut einer Sachverständigenexpertise ist zu befürchten, dass sie aufgrund der an ihr verübten Tat ihr Leben lang seelisch beeinträchtigt bleibt. Schmerzensgeldzahlungen von ihren Peinigern sind wohl nicht zu erwarten.
Martina Prewein, Kronen Zeitung
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