Keine Frage!
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Dienstag dem spanischen Auslieferungsantrag für den ukrainische Oligarchen Dmitri Firtasch nicht stattgegeben. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Firtasch wird von der spanischen Justiz Geldwäscherei und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Für Firtasch ist diese Entscheidung ein juristischer Teilerfolg. Das OLG bestätigt damit auch die Entscheidung des Wiener Straflandesgericht von Ende August. Dieses hatte dem Übergabeantrag, wie es unter EU-Staaten offiziell heißt, des ukrainischen Unternehmers wegen mangelnder Informationen seitens der spanischen Behörden nicht stattgegeben.
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