Der Verband der Automobiltuner (VDAT) weist darauf hin, dass reparierte Alufelgen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden dürfen. Dieser Auffassung sind auch die Prüforganisationen. Die Festigkeit des Materialgefüges könne nach einer Reparatur nicht mehr überprüft werden, so die Prüforganisation GTÜ, die von Reparaturen abrät. Reparaturen seien nur dann zulässig, wenn sie von Felgen- bzw. Fahrzeugherstellern freigegeben seien. Dazu zählt zum Beispiel die Reparatur von mehrteiligen Felgen durch Austausch der hierfür von den Radherstellern vorgesehenen Teile.
Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge gemeint, also beispielsweise das Ausbessern von Beulen oder das Schweißen von Rissen im Felgenbett. Die Beseitigung von oberflächig sichtbaren Makeln hingegen zählt nicht dazu; leichte Bordsteinkratzer dürfen ausgebessert werden. Gerade im Winter tritt übrigens häufig Korrosion auf - zum Beispiel, wenn streusalzhaltiges Schneewasser nicht entfernt wird und der Schutzlack beschädigt ist. Leichtmetallfelgen bedürfen in der kalten Jahreszeit also einer besonders gründlichen Pflege.
SP-X
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