Und wieder hat es viele Autobesitzer hart erwischt: Plötzlich steht ihr Wagen in den Fluten. Wer sein abgesoffenes Auto retten will, sollte auf keinen Fall den Motor starten, sondern auf einen Abschleppdienst warten. Mit etwas Glück ist noch etwas zu retten, macht der TÜV Süd Hoffnung…
Als größten Fehler bezeichnet TÜV-Experte Eberhard Lang das Starten eines zuvor umspülten Motors. Aufgrund des Eindringens von Wasser in den Motor kann das Triebwerk beim Anlassen durch einen sogenannten Wasserschlag zerstört werden. Sollte der Motor anspringen, könnte Wasser ins Öl dringen und so einen Motorschaden verursachen.
Wichtig außerdem: Bereits das Einschalten der Zündung oder anderen Verbrauchern kann zu Kurzschlüssen und anderen Problemen in der elektrischen Anlage oder der Fahrzeugelektronik führen. Deswegen sollte die Batterie so schnell wie möglich abgeklemmt werden.
In der Regel ist eine Wassertiefe bis zu den Radnaben für Fahrzeuge unproblematisch. Manchmal nennt die Betriebsanleitung auch eine zulässige "Eintauchtiefe" bzw. "Wattiefe". Bei einem SUV oder Geländewagen ist die naturgemäß größer als bei einem tiefliegenden Sportwagen. Schlecht sieht es aus, wenn der Motor teilweise oder ganz unter die Wasseroberfläche gelangt.
In einem solchen Fall sollte das Auto in eine Fachwerkstatt geschleppt werden. Diese kann feststellen, ob sich eine Trockenlegung lohnt, was unter anderem von Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser abhängt. Ist das Auto noch zu retten, kann die Werkstatt die Fahrzeugaufbereitung übernehmen.
In den meisten Schadensfällen lohnt sich übrigens der Anruf beim Auto-Versicherer. Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser. TÜV-Experte Lang rät aber zur Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit ist mitunter ausgeschlossen. Und die kann die Versicherung unterstellen, wenn das Auto trotz Flutgefahr auf einem Hochwasser-gefährdeten Parkplatz gestanden hat.
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