Verkaufsstopp!

Daimler verliert Patent-Prozess um den “Airscarf”

Motor
13.05.2016 08:29

Dieser laue Wind von hinten wird zum heftigen Gegenwind: Daimler hat einen Patentstreit um den "Airscarf" genannten Nackenwärmer verloren. Das bedeutet: Damit ausgestattete Neuwagen sind in Deutschland ab sofort Tabu.

(Bild: kmm)

Das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ist endgültig: Daimler darf den Airscarf ab sofort in Deutschland nicht mehr einsetzen, nicht mehr bewerben, verkaufen oder ausliefern - es sei denn, ein bestimmtes Fahrzeug war bis 9. Mai 2016 vollständig bezahlt. Außerhalb Deutschlands, also auch in Österreich, sind Fahrzeuge mit Airscarf weiterhin bestell- und lieferbar.

Der Airscarf funktioniert ähnlich wie ein Fön, der Fahrer und Beifahrer aus einer Öffnung unterhalb der Kopfstütze warme Luft um Nacken und Hinterkopf bläst. In folgenden Mercedes-Modellen wird er angeboten: SLK, SL, die Cabrios der C- und E-Klasse, Cabrio und Coupé der S-Klasse sowie die Roadster-Versionen von AMG GT und SLS. Derzeit noch bei Händlern befindliche Exemplare der Autos müssen abgezogen werden.

Der Patentschutz gelte aber ohnehin nur bis zum Ende des Jahres, sagte eine Konzernsprecherin am Freitag. Man werde die Kunden informieren, sobald die Cabrios wieder mit der Lüftungskomponente angeboten werden können.

Man sei überrascht von dem Urteil, auch weil man in den ersten beiden Instanzen gewonnen habe. Geklagt hatte die JK Patentportfolio GmbH & Co. Echo KG, eine Patentverwertungsgesellschaft.

Die Cabrios machen den Angaben zufolge nur eine niedrige einstellige Prozentzahl von Daimlers Pkw-Gesamtabsatz in Deutschland aus. Rückrufe bereits verkaufter Autos werde es nicht geben, weil das Urteil nicht rückwirkend gilt.

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(Bild: kmm)



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