Die Klägerin Myrna Arias hatte als Verkaufsangestellte des Geldtransfer-Unternehmens Intermex von ihrem Arbeitgeber ein Firmenhandy erhalten. Darauf vorinstalliert: die Arbeitsverwaltungs-Anwendung Xora, die mit einer An- und Abmeldefunktion einerseits als eine Art elektronische Stechuhr fungierte, andererseits mittels GPS sämtliche Aufenthaltsorte und Wege der Angestellten protokollierte. Was diese allerdings wusste: auch außerhalb der Arbeitszeiten, also rund um die Uhr.
Angestellte sollte "illegalen Eingriff tolerieren"
Damit konfrontiert, räumte Arias' Chef die GPS-Überwachung in der Freizeit nicht nur ein, sondern brüstete sich einem Bericht von "Ars Technica" zufolge sogar damit, dass er genau wisse, ob und wann Arias zu schnell fahre. Als die Angestellte die App daraufhin mit einer elektronischen Fußfessel verglich und als rechtswidrig bezeichnete, erwiderte ihr Chef, dass sie diesen "illegalen Eingriff zu tolerieren" habe.
Arias deinstallierte die App, erhielt daraufhin von ihrem Chef einen Rüffel und wurde kurz danach gekündigt. Wegen Verletzung der Privatsphäre sowie unfairer Geschäftspraktiken fordert sie nun Schadenersatz. Ihr früherer Arbeitgeber hat sich zu dem Vorfall bislang nicht geäußert.
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