Die Filmwirtschaft weist auf den finanziellen Schaden hin, den sie durch die Website (siehe Screenshot) erleide. 40.000 Mal sei dort beispielsweise Michael Hanekes "Das weiße Band" von Nutzern durch Download oder Streaming bereits angesehen worden, bei Hollywoodfilmen bewege sich die Zahl in Millionenhöhe. "Das, was hier passiert, ist offensichtlich illegal", meinte Rechtsanwalt Andreas Manak am Dienstag bei einer Pressekonferenz des "Verein Anti-Piraterie", kurz VAP, einem Interessensvertreter der Filmwirtschaft.
Die inkriminierte Website ist in Tonga registriert (.to), wo die dortige Registrierungsbehörde per Gesetz keinerlei Informationen über Betreiber herausgeben darf, wodurch .to nicht nur bei Filmpiraten beliebt ist. Die Server für die Website stehen angeblich in Russland, wem sie gehören - und wer von den Einnahmen der Website profitiert -, ist unbekannt.
"Da die Seitenbetreiber nicht festgestellt werden können, nehmen wir die Internet Service Provider in die Pflicht", heißt es dazu jetzt vom VAP. Gemeinsam mit den Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film reichte man am Dienstag eine Unterlassungsklage gegen einen der größten Breitbandanbieter Österreichs, die UPC Telekabel Wien GmbH, ein. Die Forderung: Die Webseite unverzüglich zu sperren und damit den Zugang in Österreich zu unterbinden.
Provider: Filmindustrie setzt auf "Wegelagerer-Praktiken"
Die Klage ist der vorerst letzte Schritt in einer bereits seit Längerem tobenden Auseinandersetzung. Vergangene Woche hatte der VAP außergerichtliche Aufforderungsschreiben an die heimischen Internet-Service-Provider versandt. Die ISPA, die Dachorganisation der Provider, warf der Urheberrechtsindustrie daraufhin "Wegelagerer-Praktiken" vor: "Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, sind gesetzlich nicht ermächtigt, geschweige denn verpflichtet, über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren. Sie nehmen daher auch keine Auswahl oder den Ausschluss von bestimmten Inhalten vor."
"Wir werden uns nicht auf Zuruf der einknickenden Urheberrechtsindustrie auf illegales Terrain bewegen", erklärte ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger. "Denn es fehlt jegliche Rechtsgrundlage, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren." Das Begeheren des VAP sei außerdem absurd: "Es könnte auch jemand, der auf der Autobahn fährt, in seinem Kofferraum schwarz kopierte Videos transportieren. Die ASFINAG macht den Transport erst möglich. Erhält die ASFINAG deswegen auch eine Unterlassensaufforderung?"
VAP sieht Provider im Gesetz in der Pflicht
"Ich persönlich bedaure, dass wir den Weg der Klage gehen müssen", meinte Werner Müller, Geschäftsführer des Fachverbands der Film- und Musikindustrie und Generalsekretär des VAP, am Dienstag. "Für uns ist aber es ein natürlicher Schritt, das nun prozessual zu klären. Es geht uns dabei nicht um Zensur, sondern um regulatorische Maßnahmen. Bei [der Website] handelt es sich um hundertprozentige illegale Verbreitung, das muss unterbunden werden."
Rechtsanwalt Manak sieht seine Forderung freilich auch im Einklang mit dem Gesetz. Das Urheberrechtsgesetz sehe in dieser Sache vor, dass neben dem "unmittelbaren Täter", also den Website-Betreibern, auch der Vermittler, also der Provider, für eine rechtsverletzende Website verantwortlich ist, "wenn er trotz Abmahnung die weitere Vermittlung nicht unterlässt". Zu den Mitgliedern des 2003 gegründeten VAP zählen neben zahlreichen Produktionsfirmen auch Fernsehanstalten, Verlage und Filmverleihe.
Klage trotz laufendem EuGH-Musterverfahren
Derzeit läuft am Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsverfahren einer belgischen Verwertungsgesellschaft gegen einen Service Provider. Auf das Urteil warten wolle der VAP nicht. "Bei offensichtlich rechtswidrigen Situationen soll eine Sperre der Website erfolgen, für strittige Fälle gibt es Gerichte", betonte Manak. Angst, dass eine derartige Rechtsprechung in Zukunft zu leichtfertiger Zensur führen kann, habe man nicht. "Es geht hier um wirtschaftliche Interessen, auf dieser Ebene sollte man das auch diskutieren."
Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich, äußerte am Dienstag Unverständnis über die Klage gegen UPC: "Die Contentindustrie weiß ganz genau, dass derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH anhängig ist, in dem die Frage der Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Filtermaßnahmen auf dem Prüfstand steht. Warum das Ergebnis dieses Verfahrens nicht abgewartet werden kann, ist mir unverständlich."
Es sei ohnehin anzunehmen, dass das österreichische Gericht die Entscheidung des EuGH abwarten wird. "Wir appellieren an die Proponenten, keinen voreiligen Prozess vom Zaun zu brechen, der nur Kosten verursacht, die ohnehin überlasteten Gerichte unnötig beschäftigt und keinerlei Vorteile bringen wird", meinte der WKO-Vertreter. "Wenn es aber kein Einlenken darin gibt, dann wird ein Musterprozess geführt", gab sich Pollirer kämpferisch.
ISPA: Urheberrecht nicht "internetfit"
"Die Filmindustrie ist auf dem Holzweg", meinte auch die ISPA in einer Stellungnahme zur Klage und betonte erneut: Die Verantwortung sei nicht bei Accessprovidern, die Kunden den Internetzugang zur Verfügung stellen, zu suchen. Stattdessen liege es an der Filmindustrie, sich "strukturell den veränderten Gegebenheiten anzupassen". "Dass die Arbeit von KünstlerInnen geschützt werden muss, steht außer Frage", meinte Generalsekretär Wildberger.
"Wir sind nur dagegen, dass nachgelagerte Industriezweige in einer Art Panik auf die gesamte Internetwirtschaft losgehen anstatt mit Hochdruck ernsthaft über nachhaltige Geschäftsmodelle nachzugehen." Neben strukturellem Änderungsbedarf sieht Wildberger auch die Notwendigkeit einer Reform des Urheberrechts, das "internetfit" gemacht werden solle.
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