Details zu dem Probelauf stehen noch nicht fest, sagte Grundböck. Unter anderem ist noch unklar, wie lange der Test laufen soll und welche Orte neben Wien für die Probe infrage kommen. Eine Arbeitsgruppe war bisher "mit der umfassenden Prüfung" beschäftigt und hatte bzw. hat noch weiterhin rechtliche Fragen zu klären.
Einsätze in Bild und Ton festhalten
Klar ist jedenfalls, dass mit den Körperkameras Einsätze in Bild und Ton festgehalten werden. Es gebe den "Anspruch der umfassenden Dokumentation", so Grundböck. Die Kameras sollen demnach "einsatzbezogen, genau dann, wenn davon auszugehen ist, dass Eskalationen zu befürchten sind", verwendet werden - jedenfalls nicht flächendeckend.
Am Nachmittag wurde bekannt, dass der Testbetrieb auch für Beamte der Justizwache gelten soll. Der Sprecher der Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium, Josef Schmoll, sagte, die Body-Cams würden in ausgewählten Justizanstalten zum Einsatz kommen. Die spezialisierten Beamten würden immer dann ausrücken, wenn es in Hafträumen zu aggressiven Situationen, Raufereien unter Häftlingen oder Suizidversuchen komme und deeskalierende Maßnahmen gefragt seien.
Vorwürfe gegen Polizei ließen Idee aufkommen
Die Körperkameras waren im Mai des Vorjahres erstmals in Betracht gezogen worden, nachdem es im Zuge einer Demonstration der vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuften Identitären in Wien zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gegendemonstranten gekommen war. Der Exekutive war vorgeworfen worden, eine "Prügelorgie" veranstaltet zu haben. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner lehnte daraufhin die geforderte Kennzeichnung der Beamten - etwa durch das Tragen der Dienstnummer auf der Uniform - ab und brachte stattdessen die Körperkameras als Vorschlag.
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