Der Fall war Ende Juli ins Rollen gekommen. Der Mitarbeiter hatte sich von seinem Haus- sowie dem Chefarzt der Krankenkasse krankschreiben lassen, ihm wurde Arbeitsunfähigkeit attestiert. Das nutzte der Mann und fuhr mit seiner Familie kurzerhand eine Woche nach Italien auf Urlaub. Seine Urlaubspläne teilte er noch spontan auf Facebook mit, wo er schrieb: "Bin ab heute bis einschließlich Samstag mit meinem 'Dreimäderlhaus' in Italien auf Urlaub und nicht erreichbar. Wünsche euch allen eine schöne Woche!"
Kündigung nach Rückkehr
Nicht in jedem Fall sei Bettruhe der einzig sinnvolle Weg, um möglichst rasch gesund zu werden. Ein mehrtägiger Familienurlaub in Italien bei vollem Krankengeldbezug gehöre aber in Österreich sicherlich "nicht zum gängigen medizinischen Behandlungsrepertoire", hieß es dazu seitens der Wirtschaftskammer. Nach seiner Rückkehr wurde der Mitarbeiter wegen "groben Vertrauensbruches" von seinem Dienstgeber umgehend entlassen.
"Unverfrorenheit sondergleichen"
"Wer krank ist, soll zu Hause bleiben und sich bestmöglich auskurieren", zeigte sich WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner empört. Wer aber zulasten des Sozialstaates, des Arbeitgebers und der Kollegen den Krankenstand missbraucht, müsse die vollen Konsequenzen spüren. Es sei eine "Unverfrorenheit sondergleichen", wenn eine krankgeschriebene Person gemütlich Urlaub im Ausland mache, anstatt alles zu unternehmen, um rasch gesund zu werden. "Auch wenn es sich hier zumeist um Einzelfälle handelt, muss ein derartig unsolidarisches und gesetzwidriges Verhalten kompromisslos geahndet und ein Exempel statuiert werden", so Trauner.
Bei der Gebietskrankenkassa Oberösterreich heißt es allerdings: Der Fall des "Italienurlaubers" war kein Missbrauch. Ein Ortswechsel war bei diesem Krankheitsbild und der Diagnose erlaubt. Zudem hatte sich der Mann auch korrekt ab- und zurückgemeldet.
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