"Das ist uns zu wenig", erklärte AK-Konsumentenschützer Paul Rusching in einer Aussendung. Man werde daher Rekurs gegen die Strafhöhe erheben. Im Auftrag der AK Vorarlberg hatte der Verein für Konsumenteninformation eine Exekution beantragt, weil T-Mobile trotz eines Urteil des Obersten Gerichtshofs seinen Kunden einen Internetschutz um 1,90 Euro im Monat "aufs Auge gedrückt" hatte.
T-Mobile-Pressesprecher Helmut Spudich erklärte, dass man den Kunden für ein reales Problem, nämlich Angriffen auf Handys im Internet, eine Lösung anbieten wollte. Das sei vom Gericht auch anerkannt worden und spiegle sich im Strafausmaß wider. Das Gericht hätte bis zu 30.000 Euro verhängen können.
Der Mobilfunkanbieter hat die umstrittene Praxis mittlerweile umgestellt: Kunden müssen den Internetschutz nun aktiv bestellen, damit er nach einer Testphase nicht deaktiviert wird.
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