Damit hob der Gerichtshof zwei Urteile unterer Instanzen auf, die einen Computerinhaber zur Zahlung von TV-Gebühren verpflichtet hatten, obwohl dieser glaubhaft machen konnte, den Rechner nicht gekauft zu haben, um damit fernzusehen.
Seit Donnerstag ist das gesamte Fernsehprogramm des öffentlich-rechtlichen Senders SVT in Schweden ohne Zusatzschranken im Internet abrufbar. Das Radioprogramm war es schon bisher. SVT argumentierte damit, dass damit auch für alle Computer in Schweden, die über einen Zugang zum Internet verfügen, Gebührenpflicht entsteht.
Seitens SVT hieß es am Freitag, man wolle den höchstgerichtlichen Entscheid vorerst nicht kommentieren. Die zuständige Kulturministerin Lena Adelsohn Liljeroth sagte laut der schwedischen Nachrichtenagentur TT, ihr Ministerium müsse das Urteil und dessen Begründung erst genau analysieren.
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