Das Oberlandesgericht Wien (OLG) habe die Berufung von T-Mobile abgewiesen, teilte die Arbeiterkammer mit, in deren Auftrag der VKI geklagt hatte. T-Mobile kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen. Eine weitere Berufung ist beim Obersten Gerichtshof möglich.
Massen-SMS mit Vertragsänderung
T-Mobile hatte Anfang Juli 2011 an zahlreiche Kunden mehrere Massen-SMS verschickt. In diesen wurden die Kunden informiert, dass sie für die Option, unlimitiert zu Sonderrufnummern von Banken, Behörden und Firmen zu telefonieren, ab 1. August 2011 zwei Euro monatlich bezahlen. "Benötigen Sie diese Option nicht, antworten Sie mit NEIN bis 25.7.2011", so T-Mobile in der SMS-Information. Kunden, die nicht auf das SMS reagierten, hätten ab dann zur vertraglich vereinbarten Grundgebühr zwei Euro monatlich zusätzlich bezahlen müssen.
SMS-Vertragsänderungen nicht mit Gesetz vereinbar
Das Handelsgericht Wien als erste Instanz sah in dem Vorgehen allerdings einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Das Unternehmen könne nicht einfach durch eine SMS einseitige Vertragsänderungen vornehmen, hieß es. Das Versenden der SMS sei einer nicht bestellten Dienstleistung gleichzusetzen. Dabei werde das Schweigen des Kunden als Zustimmung gewertet. Zudem liege auch eine grobe Benachteiligung der Kunden von T-Mobile vor, da ihr Schweigen eine Entgelterhöhung bewirkte, erläuterte Paul Rusching von der AK-Konsumentenberatung die Entscheidung des Handelsgerichts.
Auch Einbau in Vertragsbedingungen nicht rechtens
Das Oberlandesgericht habe nun befunden, dass eine solche Vorgangsweise auch dann nicht rechtens wäre, wenn T-Mobile die Zusendung solcher SMS in die Vertragsbedingungen aufnehmen würde. Es sei mit den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unvereinbar, wenn die dort untersagten aggressiven Geschäftspraktiken wirksam vertraglich verankert werden könnten.
T-Mobile-Unternehmenssprecherin Barbara Holzbauer erklärte, dass T-Mobile kundenindividuell per SMS kommuniziere, um so jeden einzelnen Kunden über seine Möglichkeit zur Tarifoptimierung zu informieren. Im Zuge solcher SMS-Kampagnen gebe es keine Optionsbindefristen, der Kunde könne daher jederzeit die Option wieder abmelden, außerdem gebe es einen kostenlosen Testmonat.
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