Verwirrender Entwurf

Trägt die EU das neutrale Internet jetzt zu Grabe?

Web
01.07.2015 10:57
Nach monatelangen Verhandlungen, bei denen in erster Linie die Lobbyisten großer Telekomkonzerne Gehör fanden, hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger am Dienstag zwei Einigungen vorgelegt. Das bei Urlaubern ungeliebte Roaming wird Mitte 2017 abgeschafft. Und die Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet, soll enden, ohne dadurch ein Zwei-Klassen-Internet zu begünstigen, heißt es im schwammig formulierten Gesetzesentwurf.

Ist die Netzneutralität nun gerettet oder wird sie abgeschafft? So richtig klar geht das aus dem Entwurf, den der Digitalkommissar veröffentlicht hat, nicht hervor. Da heißt es einerseits, man werde Providern verbieten, Datenpakete gegen Entgelt schneller zu übermitteln und so sicherstellen, dass Europas Bürger Zugang zu einem offenen und funktionierenden Breitband-Internet haben.

Im selben Atemzug wird aber eingeräumt, dass man sich bei Spezialdiensten schon vorstellen könne, sie bevorzugt zu behandeln. Bleibt die Netzneutralität nun oder wird sie abgeschafft? Der Gesetzesentwurf lässt beide Interpretationen zu, auf Twitter verkündet Oettinger aber bereits das Ende der Netzneutralität:

Für den Politiker, der sich bei Verhandlungen im Vorfeld fast ausschließlich mit Vertretern großer Telekom-Konzerne beriet, scheint die Abschaffung der Netzneutralität also beschlossene Sache. Und auch wenn im Entwurf davon die Rede ist, nur bei Spezialdiensten und gegen Gesetze verstoßende Aktivitäten eine Ausnahme bei der Netzneutralität machen zu wollen, äußern Bürgerrechtler und Netzaktivisten doch ernste Bedenken.

Entwurf mit reichlich Interpretationsspielraum
Ihr Vorwurf: Der Entwurf sei so schwammig formuliert, dass man ihn in der Praxis auslegen könne, wie man will. Die Bevorzugung gewisser Streaming-Dienste bei der Datenübermittlung kann man damit ebenso herleiten, wie man den staatlich verordneten Übermittlungsstopp von Torrent-Datenpaketen herleiten könnte.

Der Bürgerrechtler Joe McNamee von der Organisation European Digital Rights bringt seine Kritik in einem Blogeintrag auf den Punkt: "Wo liegt der Sinn darin, Rechtsvorschriften zuzustimmen, welche die Rechtslage weniger eindeutig machen, als sie es zuvor war? Jetzt haben wir einen Text, der fast alles bedeuten könnte – wir brauchen aber nicht noch mehr Rechtsunsicherheit."

Viele Punkte im Entwurf nicht klar definiert
McNamee kritisiert mehrere Punkte im Gesetzesentwurf. Zum einen erkläre man nicht, wie man zwischen "öffentlichem Internet" und "Spezialservices" unterscheide, die bevorzugt übermittelt werden sollen. Einfach anzugeben, die Spezialservices müssten "notwendig" oder "innovativ" sein, reiche nicht. Als "notwendig" könne man vieles auslegen.

Im Oettinger-Entwurf wird neben Auto-Notruffunktionen oder Telemedizin beispielsweise auch "IPTV", also Videostreaming, als Spezialservice betrachtet. Zum anderen sei auch nicht ausreichend geklärt, wie man die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichten will, sich an die Sperrung oder Bevorzugung bestimmter Services zu halten.

Kritiker wollen öffentlichen Druck aufbauen
Noch ist nicht sicher, dass Oettingers Gesetzesentwurf zur Netzneutralität tatsächlich umgesetzt wird, es ist aber wahrscheinlich. Es stehen noch Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament bevor. Dabei werden wohl sowohl Oettinger als Vertreter der Kommission als auch der EU-Rat als Vertretung der Mitgliedsstaaten für ein Ende der Netzneutralität eintreten.

EU-Parlamentarier wie der Grüne Michel Reimon, der Oettingers Regelung scharf kritisiert, scheinen eine Minderheit darzustellen und hoffen auf intensiven öffentlichen Druck – etwa durch die Initiative "Save the Internet" -, um ihre Verhandlungsposition zu stärken.

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