Weiteres Teilurteil

Kartnig neuerlich verurteilt: Sieben Monate Haft

Sport
18.11.2014 11:19
Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig ist am Dienstag wegen schweren Betrugs in Bezug auf die gefälschten Eintrittskartenabrechnungen zu sieben Monaten Haft verurteilt worden. Es handelt sich um ein weiteres Teilurteil, es ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Sturm-Sekretär wurde nicht rechtskräftig als Beitragstäter zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Bereits in der Vorwoche war der Ex-Sturm-Boss zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Dabei ging es um den versuchten Betrug wegen einer Haftungsübernahme durch das Land Steiermark und zum Nachteil einiger Gläubiger. Nun kamen noch sieben Monate Haft für die verfälschten Abrechnungen der Eintrittskarten dazu, weil dadurch der Anteil der Bundesliga und des steirische Fußballverbandes verkürzt worden sein soll.

Kartnig betonte erneut, dass ihm keine Details zu den Kartenabrechnungen bekannt waren: "Als Präsident habe ich nicht einmal gewusst, was in den Kartenabrechnungen steht. Ich habe gewusst, dass es Schwarzzahlungen gibt, aber dass der Verband geschädigt wurde, nicht."

"Bin eh schon vernichtet"
Der Ex-Sturm-Präsident wirkte resigniert: "Ich weiß, dass jeder gegen mich ist, ich bin eh' schon vernichtet." Die Karteneinnahmen beim Fußball-Erstligisten Sturm Graz sind von 1998 bis 2004 um rund 2,5 Mio. Euro verkürzt worden: Zu diesem Schluss kam der Sachverständige Fritz Kleiner, der am Dienstag sein Gutachten erläuterte. Die Anwälte von Hannes Kartnig sprachen sich weiterhin gegen seine Beiziehung aus.

Kleiner schilderte, dass zwischen dem zweiten Halbjahr 1998 und dem ersten Halbjahr 2004 um rund 2,5 Mio. Euro weniger an Einnahmen angegeben wurden, als tatsächlich geflossen sind. Davon wären zwei Prozent dem Steirischen Fußballverband und der Bundesliga zugestanden. Die Differenz errechnete sich aus der Buchhaltung des Fußballvereins und den Computerausdrucken des Stadions, die die Karten verzeichnet hatten.

Die Anwälte von Hannes Kartnig lehnten Kleiner weiterhin als befangen ab und stellten daher auch keine Fragen an den Gutachter.

In seinem Schlussplädoyer betonte Staatsanwalt Johannes Winklhofer, es habe sich bei den falschen Kartenabrechnungen "um keinen kleinen Betrug" gehandelt. Nach Meinung von Verteidiger Roland Kier fehlt nach wie vor die Rechtsgrundlage für Abgaben an die Bundesliga und den Fußballverband und daher auch für eine Verurteilung.

"Drecksarbeit hat er andere machen lassen"
Der Ankläger führte aus, dass Kartnig dem ehemaligen Sekretär Anweisungen zur Abgabenverkürzung bei den Eintrittskarten gegeben hat. "Die Drecksarbeit hat er andere machen lassen", war der Staatsanwalt überzeugt. Er verlangte eine unbedingte Strafe und ein Fußfesselverbot für den Ex-Sturm Präsidenten. Milder beurteilte er den mitangeklagten ehemaligen Sekretär, der seiner Meinung nach nur aus Anweisung gehandelt habe.

Anwalt Roland Kier verwehrte sich dagegen, dass seinem Mandanten die ganze Schuld zugeschoben wurde. "Laut Staatsanwalt war alles Böse Herr Kartnig". Allerdings könne "die Realität so nicht funktionieren", bei einem Verein dieser Größe könne nicht einer allein für alles verantwortlich gewesen sein.

Der Verteidiger des Ex-Sekretär, Harald Christandl, zeigte sich erfreut über das Plädoyer des Anklägers: "Er hat richtig dargestellt, wer der Indianer und wer der Häuptling war."

"Menschlich am Ende"
Kartnig sagte in seinem Schlusswort, der Staatsanwalt schlage wild um sich "und nur mehr gegen mich". Er betonte einmal mehr, er habe sich nie persönlich bereichert. "Ich habe alles gestanden, was ich gemacht habe, aber ich kann nichts gestehen, was ich nicht getan habe", sagte der Ex-Präsident am Ende der Verhandlung: "Ich bin menschlich am Ende und bitte um ein mildes Urteil."

Der Schöffensenat verhängte sieben Monate zusätzliche Haft, die aber nicht einfach zu den vier Jahren und einem Monat dazugerechnet werden können. Erst wenn das erste Urteil rechtskräftig ist, wird der heute ausgesprochene Zusatz neu bemessen und eine Gesamtstrafe festgesetzt. Außerdem wurde ein Fußfesselverbot verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 4. Dezember geht es mit den restlichen drei Angeklagten weiter, es handelt sich dabei aber nur um einen kleinen Teil des Finanzstrafverfahrens, das wiederholt werden muss.

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(Bild: KMM)



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