Im Jahr 2008 hatte MUW-Rektor Wolfgang Schütz von "gravierenden Verdachtsmomenten" gegen zwei Studien des damals bereits emeritierten Leiters der Abteilung für Arbeitsmedizin der MUW, Hugo Rüdiger, gesprochen und auch die Herausgeber der beiden Wissenschaftszeitschriften, in denen die Arbeiten veröffentlicht wurden, über den Fälschungsverdacht informiert. Es handelte sich dabei um Arbeiten, in denen eine Erbgut-schädigende Wirkung von Mobilfunk-Strahlung an bestimmten Zellen beschrieben wird.
Rüdiger zeigte sich damals ob der Fälschungsvorwürfe "fassungslos", räumte aber Probleme bei einer der beiden Studien hinsichtlich der sogenannten "Verblindung" der Daten ein. Diese sollte dafür sorgen, dass die Experimentatoren während eines Versuchs absolut objektiv handeln und das Ergebnis nicht beeinflussen können. Wenig später zog Rüdiger dann diese Studie zurück.
Die aus renommierten Wissenschaftlern aus dem Ausland zusammengesetzte Kommission für wissenschaftliche Integrität, ein Organ der 2008 gegründeten Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (AWI), wurde in dem Fall im Vorjahr durch einen Hinweis des Professors für Biologie von der Universität Bremen, Alexander Lerchl, tätig.
Fälschungsvorwürfe nicht bestätigt
Rüdiger habe zu den Vorwürfen mündlich und schriftlich Stellung genommen und die aufgeworfenen Fragen zum Teil klären können. Es sei allerdings unklar geblieben, wie aus den verfügbaren Originaldaten die publizierten Ergebnisse entstanden seien, heißt es seitens der Kommission, die "auf dieser Grundlage den von Herrn Lerchl erhobenen Fälschungsvorwurf weder bestätigen noch entkräften konnte". Allerdings entspreche bei allen Publikationen "die Dokumentation der Originaldaten und deren Darstellung nicht den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und lassen somit die Sorgfalt vermissen, die notwendig ist, um die publizierten Ergebnisse nachvollziehen zu können".
Angesichts der Bedeutung der Ergebnisse für die breite Anwendung der Mobilfunktechnologie wäre es nach Ansicht der Kommission "angebracht gewesen, vor der Publikation die Experimente von einer unabhängigen Arbeitsgruppe bestätigen zu lassen". Bei einer Wiederholung der Experimente aus einer der Studien nach Veröffentlichung der Daten hätten die Ergebnisse der Wiener Arbeitsgruppe nicht reproduziert werden können - was für die Kommission jedoch "nicht bedeutet, dass damit der Fälschungsvorwurf bestätigt wäre".
"Weitere Untersuchungen notwendig"
Die Kommission kommt zu dem Schluss, "dass die wissenschaftliche Gemeinschaft in diesem Feld noch zu keinem abschließenden Erkenntnisstand gelangt ist und insofern weitere sorgfältig geplante und durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen notwendig sind, um die eventuell bestehenden Zusammenhänge zwischen elektromagnetischer Strahlung und Zellschädigungen sowie deren Ursachen aufzuklären". Die Stellungnahme der Kommission im Internet.
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