Der Manager beantragte aus beruflichen Gründen eine Invalidenrente, die ihm jedoch nicht gewährt wurde. Er reichte daraufhin bei einem Gericht in der lombardischen Stadt Brescia Klage gegen die Fürsorgeanstalt Inail ein - und bekam Recht.
Das wiederum missfiel der Anstalt, die gegen das Urteil beim Kassationsgericht in Berufung ging. Das oberste Gericht in Rom stellte sich aber auf die Seite des Managers: Es sei unbestreitbar, dass die Invaliditätsursache auf das Telefonieren mit dem Handy zurückzuführen sei.
"Ich kann das Urteil nur begrüßen. Das Kassationsgericht hat die Schädlichkeit der elektromagnetischen Strahlen eingesehen und die Gutachten unserer Sachverständigen für zuverlässig erklärt. Für mich ist das ein Beweis, dass die italienische Justiz funktioniert", betonte der Geschädigte.
"Gefährlichkeit heruntergespielt"
In seinem Kampf wurde der Manager vom Professor der Universität Padua, Angelo Levis, unterstützt. "Dieses Urteil ist besonders wichtig. Die wissenschaftliche Gemeinschaft hat bisher die Gefährlichkeit der elektromagnetischen Strahlen meist heruntergespielt", behauptete der Professor.
Zusammen mit einer im Bereich Gesundheitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte-Kanzlei in Turin unterstützt er das Verfahren weiterer sieben Italiener, die behaupten, Tumore infolge von häufigem Telefonieren mit Handys entwickelt zu haben. "Wir denken an eine Sammelklage von mehreren Italienern, die wegen der gesundheitsschädlichen Strahlen ihrer Handys erkrankt sind", betonte Levis.
FMK: "Urteil spiegelt nicht den Wissensstand wider"
Der Interessensverband der österreichischen Mobilfunkanbieter, das Forum Mobilkommunikation (FMK), bezeichnete das römische Urteil als "aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar". Gemeinsamer Konsens aller Institutionen sei, dass nach derzeitigem Stand der Wissenschaft bei Einhaltung der Grenzwerte weder eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit noch eine Beeinflussung des allgemeinen Wohlbefindens gegeben sei, so das FMK am Freitag in einer Aussendung.
"Möglicherweise krebserregend"
Eine Studie der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) kam im Vorjahr zu dem Schluss, das Handystrahlung "möglicherweise krebserregend" ist, da es begrenzte Hinweise auf ein erhöhtes Auftreten bestimmter Hirntumore, sogenannter Gliome, bei Intensiv-Handynutzern gebe.
Hochfrequente elektromagnetische Felder - also auch die Mobilfunkfelder – werden von der IARC in der sogenannten Gruppe 2B als "möglicherweise krebserregend" klassifiziert. Funkfelder befinden sich damit in derselben Gruppe wie beispielsweise Kaffee, Margarine oder eingelegtes Gemüse.
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