Die Amtshandlungen seien vorrangig in Wohngebieten durchgeführt worden, die bisher als Problemzonen in Sachen Straßenprostitution gegolten hatten. So war die Polizei etwa im 15. Bezirk im Bereich der Felberstraße oder der Äußeren Mariahilfer Straße aktiv. Die vorübergehend festgenommenen Frauen hätten in den nunmehrigen Verbotszonen ihre Dienste angeboten. Sie seien zuerst darauf hingewiesen worden, dass dies hier nicht mehr erlaubt sei, aber eine Stunde später erneut dort gestanden, so Hejl.
Freier müssen mit 500-Euro-Strafe rechnen
Infolge des neuen Gesetzes können nun auch Freier erstmals belangt werden, die in Wohngebieten "anbahnen". Sie müssen mit einer Strafe in Höhe von 500 Euro rechnen. Die ersten Organmandate seien bereits ausgestellt worden, informierte der Polizeisprecher.
Ob die Regelung auch bewirkt hat, dass generell weniger Prostituierte auf der Straße stehen, könne man - nicht zuletzt aufgrund des Feiertags beim Start des Gesetzes - noch nicht sagen, hieß es. Dass betroffene Frauen noch nicht ausreichend informiert wurden, glaubt man bei der Polizei nicht. Schließlich würden auch Betreuungseinrichtungen die Sex-Arbeiterinnen seit einiger Zeit über die gesetzlichen Neuerungen aufklären.
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