Zuletzt hatten entsprechende Warnungen in Facebook für Schlagzeilen gesorgt (siehe auch Infobox), zudem gibt es auch SMS-Dienste und bereits seit Längerem entsprechende Radiodurchsagen. Und wer glaubt, die Exekutive würde sich darüber ärgern, irrt: "Die Polizei begrüßt dies im Sinne der Verkehrssicherheit, weil die Menschen dann langsamer unterwegs sind", erklärte der Jurist. Dass jemand eine Ausweichroute nimmt, um dort ungestört rasen zu können, glaubt er nicht.
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Alles erlaubt, was nicht verboten ist
Anders sieht die Sache aus, wenn man entgegenkommende Autos per Licht- oder normaler Hupe davor warnt, dass Polizisten mit einer Laserpistole in den Büschen lauern. Denn laut Straßenverkehrsordnung darf man diese Signale nur benutzen, um andere vor besonderen Gefahrensituationen zu warnen - und eine Geschwindigkeitsmessung wird, zumindest im juristischen Sinne, nicht dazu zählen. Wird man erwischt, kann das laut StVO zwischen 36 und 726 Euro kosten, so Kumnig zu krone.at.
Ansonsten gilt der Grundsatz, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Wer also Spaß daran und dazu auch die Erlaubnis des Grundeigentümers hat, kann sich sogar mit einem Transparent an den Straßenrand stellen und vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen. Selbst die Stadt Wien warnt mit derartigen Schildern erfolgreich vor Radaranlagen, um die Lenker einzubremsen.
Verboten, und zwar aufgrund des Fernmeldegesetzes, sind hingegen Radarwarner, die auf Funkwellenbasis Radar- und Laserfallen anzeigen sollen, sagte Kumnig. Hier droht bereits durch den Besitz eine Strafe von bis zu 4.000 Euro.
Radarwarner-Navis im Ausland ein Problem
Kein Problem hat das Auge des Gesetzes mit Navigationsgeräten, die auch "Blitzer" anzeigen. In Deutschland und der Schweiz sieht man das anders: Navis, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind dort verboten. Allerdings machen sich Reisende hier im Voraus oft unnötig Sorgen. "Es müsste sehr blöd laufen, wenn man gestraft wird", betonte der Jurist, dem Derartiges noch nicht untergekommen ist. Der einschreitende Polizist müsste direkt erkennen, dass diese Funktion aktiviert ist - und so bleibt es eine Beweisfrage.
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